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Persönliche Verhaltensregeln im Ernstfall

Im Falle einer großräumigen Verstrahlung sind je nach Anlassfall und Verlauf des Ereignisses lokal und regional unterschiedlich hohe Strahlenbelastungen zu erwarten.

Die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung sind je nach der zu erwartenden Belastung in Gefährdungsstufen eingeteilt. Welche Gefährdungsstufe gilt, wird durch die zu erwartende Dosis bestimmt, die im ersten Jahr nach dem Eintreten großräumiger Kontamination (Verseuchung) vorherrscht.

Die in den jeweiligen Gefährdungsstufen angeführten Maßnahmen sind sehr umfangreich. Welche Anordnungen und Ratschläge zum Schutz der Bevölkerung getroffen werden, hängt von Faktoren wie Jahreszeit, Wetterlage und Art des Störfalls ab.

Gefährdungsstufen und Maßnahmen

Für jede Gefährdungsstufe haben auch die Maßnahmen der niedrigeren Stufen Gültigkeit. Die Strahlenbelastung wird in Millisievert (mSv) gemessen.

Gefährdungsstufe 0

  • Erwartungsdosis: Kleiner als 0,5 mSv
    Die zusätzliche Strahlenbelastung bleibt im Schwankungsbereich der natürlichen Strahlung.
  • Behördliche Maßnahmen:
    Information der Bevölkerung; keine behördlichen Maßnahmen
  • Persönliche Maßnahmen:
    Beachtung der Medien (ORF)
    Überprüfung bereits getroffener Vorsorgemaßnahmen

Gefährdungsstufe 1

  • Erwartungsdosis: 0,5 bis 2,5 mSv
    Keine direkte gesundheitliche Gefährdung von (gesunden) Einzelpersonen
    Aus Vorsichtsgründen ist jedoch eine Minimierung der Strahlenbelastung bei Risikogruppen und bei Kleinkindern empfehlenswert.
  • Behördliche Maßnahmen:
    Verbot des Verkaufes bestimmter Nahrungsmittel, Ernteverbot von Gemüse und Obst, Aufforderung zum Verzicht auf den Konsum bestimmter Nahrungsmittel, Bekanntgabe bestimmter Hygienemaßnahmen
  • Persönliche Maßnahmen:
    Einschränkung von Aktivitäten im Freien
    Vorbereitungen, falls sich bei steigender Strahlenbelastung die Notwendigkeit ergibt, geschützte Räume aufzusuchen

Gefährdungsstufe 2

  • Erwartungsdosis: 2,5 bis 25 mSv
    Wie bei Gefährdungsstufe 1 sind keine Auswirkungen auf gesunde Einzelpersonen zu erwarten. Eine Reduzierung der Strahlenbelastung für die Gesamtbevölkerung und speziell für Risikogruppen ist erforderlich.
  • Behördliche Maßnahmen:
    Aufenthaltsbeschränkungen für Erwachsene im Freien
    Risikogruppen, Kinder, Jugendliche und Schwangere werden aufgefordert, in geschlossenen Räumen zu bleiben. Fenster und Türen sollen geschlossen bleiben und (ungefilterte) Zwangsbelüftungen abgeschaltet werden.
  • Persönliche Maßnahmen:
    Möglichst kurzer Aufenthalt im Freien nur mit (behelfsmäßiger) Schutzkleidung.
    Sorgfältige Körperreinigung mit fließendem Wasser, kontaminierte Kleidung nicht in den Wohnbereich mitnehmen. Adaption des Wohn- beziehungsweise Schutzbereiches: Lüftungsöffnungen und undichte Fenster mit Klebebändern und Abdichtmaterial versehen.

Gefährdungsstufe 3

  • Erwartungsdosis: 25 bis 250 mSv
    Es sind keine unmittelbaren gesundheitlichen Schäden zu erwarten, Spätschäden können jedoch auftreten. Eine Reduktion der Strahlenbelastung für alle ist notwendig.
  • Behördliche Maßnahmen:
    Seitens der Behörden wird ein allgemeines Aufenthaltsverbot im Freien ausgesprochen. Eine Empfehlung, sich möglichst in schützenden Räumen aufzuhalten, wird ausgegeben. Aufrechterhaltung einer Notinfrastruktur durch speziell geschultes Personal.
    Einleitung einer Evakuierung bei lokal oder regional begrenzten Kontaminationen, wenn ungenügend geschützte Personen dadurch vor höherer Belastung geschützt werden können. Nach Aufrufen in den Medien (ORF) Versorgung/Verabreichung von Kaliumjodidtabletten an Risikogruppen.
  • Persönliche Maßnahmen:
    Aufenthalt in schützenden Räumlichkeiten, Vorbereitung einer möglichen Evakuierung durch die Behörden (Notgepäck, Behelfsschutzkleidung, Atemschutz)

Gefährdungsstufe 4

  • Erwartungsdosis: Über 250 mSv
    Direkte und unmittelbare gesundheitliche Schäden sind zu erwarten. Bei hohen Strahlendosen ist mit einem akuten Strahlensyndrom zu rechnen.
  • Behördliche Maßnahmen:
    Anordnung des Daueraufenthaltes in schützenden Räumlichkeiten. Falls möglich, Evakuierungen und strahlenmedizinische Versorgung der betroffenen Bevölkerung. Einrichtung von Sperrzonen und Verabreichung von Kaliumjodidtabletten an Erwachsene bis zum 45. Lebensjahr. (Für über 45-jährige Personen wird die Einnahme von solchen Tabletten in der Regel nicht in Betracht gezogen. Das Risiko zur Auslösung einer Schilddrüsenüberfunktion ist meist größer als der positive Effekt des Schutzes vor der Strahlenbelastung.)
  • Persönliche Maßnahmen:
    Vorbereitung auf einen längeren Aufenthalt in den Schutzräumen, Rationierung der Vorräte. Das Verlassen der Schutzräume sollte nur mehr nach behördlicher Empfehlung/Anweisung erfolgen.

Weiterführende Informationen

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