Von europarechtlicher Relevanz sind auf diesem Gebiet die Gebäude- sowie die Bauprodukterichtlinie. Beide Richtlinien wurden, da das Bauwesen eine Landeskompetenz darstellt, durch Einarbeitung in der Wiener Bauordnung umgesetzt.

 

89/106/EWG

2002/91/EG

Wr. Bauordnung

 

 

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