Die OIB-Richtlinie 6 (OIB steht für "Österreischische Institut für Bautechnik") gilt für Gebäude, deren Klima konditioniert (d. h. die Raumtemperatur durch Erwärmen oder Kühlen auf das geforderte Temperaturniveau zu bringen sowie die geforderte Luftqualität bezüglich Luftwechselrate und Luftfeuchtigkeit einzuhalten) werden muss. Ausgenommen sind beispielsweise historische Gebäude sowie Gebäude, die nur in geringem Umfang genutzt und geheizt werden. Die Richtlinie beinhaltet die Anforderungen an die Energieeffizienz bezüglich Gebäudehülle und Haustechnik und die Definition des Energieausweises (detaillierte Informationen über Aussehen und Inhalt).

Im OIB-Leitfaden „Energietechnisches Verhalten von Gebäuden“ (dieser gehört zur OIB-Richtlinie 6) sind die Berechnungsmethoden und Normverweise festgelegt.

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