Bürgerbeteiligung
Aktuelle UVP-Verfahren Bei Vorhaben, die die Schwellenwerte nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) erreichen, haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit sich im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aktiv am Genehmigungsverfahren zu beteiligen. In Wien werden regelmäßig große Infrastrukturprojekte einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen.
Umweltverträglichkeitserklärungen (UVE) werden von der Behörde nach Prüfung der Vollständigkeit aller Antragsunterlagen sechs Wochen lang zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. UVP-Verfahren, bei denen Wienerinnen und Wiener sich beteiligen können, werden bei der Magistratsabteilung 22 - Umweltschutzabteilung oder dem Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) kundgemacht. Die WUA kündigt die aktuellen öffentlichen Auflagen zusätzlich an, um allen umweltinteressierten Wienerinnen und Wienern einen besseren Überblick zu geben.
Edikt zum UVP-Verfahren S 1 Schwechat-Süßenbrunn ("Lobautunnel")
Stellungnahmen können vom 13. Oktober bis inklusive 1. Dezember 2011 beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie eingebracht werden.
Einsichtnahme in Wien:
Auch Bürgerinitiativen haben im ordentlichen UVP-Verfahren Parteistellung. Der Stellungnahme zur öffentlichen Auflage sind 200 Unterschriften von Personen der Standort- bzw. Nachbargemeinde beizulegen. Name, Anschrift und Geburtsdatum sind anzuführen und der Unterschrift beizufügen. Die Bürgerinitiative hat einen Vertreter zu benennen, wenn nicht, gilt die in der Unterschriftenliste an erster Stelle angeführte Person. Wurde in einem Edikt eine Frist zur Stellungnahme verlautbart, haben die Nachbarn und Bürgerinitiativen innerhalb der Frist eine Stellungnahme abzugeben, andernfalls verlieren sie ihre Parteistellung.