Energie
Errichtung, Inbetriebnahme und Förderung von netzgekoppelten Photovoltaik-Anlagen in Wien Die Gewinnung von Solarstrom auf Bauwerken in Wien ist ein wichtiger und zukunftsweisender Beitrag zum Klimaschutz und zur Steigerung der Nutzung der erneuerbaren Energien. Die folgende Auflistung zeigt "Schritt für Schritt" den Weg zur Photovoltaik-Anlage. Bitte beachten Sie, dass einige Wiener Elektroinstallationsfirmen (Auskunft: Österreichischer Photovoltaik-Verband, Telefonnummer: 01-5223581, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können ) die Übernahme der gesamten Abwicklung anbieten.
Volkswirtschaftlich macht die Gewinnung von elektrischen Strom aus dem Sonnenlicht jedenfalls Sinn (kostenlose Energie, emissionsfrei, lärmfrei, positive Ökobilanz). Um die individuelle Wirtschaftlichkeit der Photovoltaik-Anlage zu prüfen, sollten mehrere Angebote (siehe Schritt 2) eingeholt werden. Dabei ist auch die Verfügbarkeit von Förderungen bedeutsam. Aus diesem Grunde sollte abgeklärt werden, welche Fördermöglichkeiten bestehen und ob im Förderbudget aktuell noch Fördermittel vorhanden sind. Auskünfte erhalten sie direkt bei der Förderstelle Magistratsabteilung 20 (Kontakt siehe Schritt 6).
Nachdem der Besitzer einer Photovoltaik-Anlage zum Stromproduzenten und auch zum Stromverkäufer wird, sollte er sich auch mit den steuerlichen Konsequenzen der Investition auseinandersetzen (z. B. kann es steuerlich günstiger sein, die Photovoltaik-Anlage als Kleinunternehmer zu betreiben). Idealerweise wird die Photovoltaik-Anlage neben der Stromgewinnung auch zur Beschattung oder zum Witterungsschutz verwendet, wodurch die Anlage einen Mehrfachnutzen erbringt.
Bei der Angebotseinholung wird empfohlen, sich bei Photovoltaik-Anbietern, welche nicht gleichzeitig konzessionierte Elektrofachbetriebe sind, zu vergewissern, ob auch die Installation der elektrischen Anschlüsse der Anlage an das Verteilnetz im Angebot enthalten ist.
Nach der wirtschaftlichen Beurteilung können die notwendigen planerischen und administrativen Schritte in Angriff genommen werden.
Für die Anlagenplanung sollten idealerweise mehrere Fachfirmen kontaktiert werden, die nach der Standortbesichtigung ein Angebot legen. Adressen und Kontakte von österreichischen Photovoltaik-Anbietern sind auf der Homepage des Österreichischen Photovoltaik-Verbands erhältlich. Die genaue Anschlussleistung (kWpeak), die Daten des benötigten Wechselrichters (wandelt den Solarstrom (= Gleichstrom) in Wechselstrom um) und ein Schema der Photovoltaik-Anlage (= Stromlaufplan) sind die Grundlagen für die Anfrage beim Netzbetreiber zum Anschluss der Photovoltaik-Anlage an dessen Verteilernetz.
Prüfen Sie, ob für Ihr Vorhaben eine Baubewilligung notwendig ist und holen Sie diese allenfalls ein. Achten Sie darauf, mit Ihrer Photovoltaik-Anlage das „örtliche Stadtbild“ nicht zu stören.
Nach der Wiener Bauordnung ist die Errichtung von Solaranlagen "außerhalb vom Grünland-Schutzgebiet sowie von Schutzzonen und Gebieten mit Bausperre" weder baubewilligungspflichtig noch bauanzeigepflichtig (§ 62a Abs.1 lit. 24 Wiener BO). Jedoch müssen zwei Punkte beachtet werden:Ob ein Grundstück in eine Schutzzone fällt, kann bei der Bezirkstelle der Baupolizei (MA 37), E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können , Telefonnummer: 01-4000-8037 erfragt oder in den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen eingesehen werden.
Aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen wird für den Antrag auf Genehmigung als Ökostromanlage (Schritt 5) sowie für den Antrag auf Investitionsförderung (Schritt 6) das Vorliegen einer Vereinbarung mit dem Verteilernetzbetreiber über den Netzzugang der Photovoltaik-Anlage benötigt. Erzeugter Photovoltaik-Strom wird in das Netz des Verteilernetzbetreibers eingespeist – in Wien und in einigen Wiener Umlandgemeinden ist das die Wien Energie Stromnetz GmbH – und dort zum Stromkäufer (siehe Schritt 7) weitergeleitet.
Die Planung der Anlage muss grundsätzlich vor der Netzanfrage erfolgen, da die Eckdaten der Photovoltaik-Anlage die Grundlage für die Anschlussbeurteilung darstellen und in der Anfrage anzugeben sind. Der Netzzugang ist formell als Anfrage vom beauftragten Elektrounternehmen bzw. der ausführenden Errichtungsfirma der Photovoltaik-Anlage bei der Wien Energie Stromnetz GmbH zu beantragen.
Beim Überprüfen des Netzzugangs führt der Netzbetreiber aufgrund der eingereichten Daten eine Überprüfung auf ausreichende Netzkapazität am Anlagenstandort, Netzrückwirkungen und Schutzmaßnahmen bei Netzausfall durch. Die Ausstellung einer Netzzugangsvereinbarung erlaubt den Anschluss der Photovoltaik-Anlage an das öffentliche Stromnetz. Mit der Netzzugangsvereinbarung wird auch ein Zählpunkt vergeben, der ebenfalls für die Anträge notwendig ist.
Beantragen Sie beim Land Wien die "Errichtungsbewilligung für eine netzgekoppelte Photovoltaik-Anlage" sowie die "Anerkennung als Ökostromanlage".
Nach Erhalt der Zählpunktbezeichnung und Netzzugangsvereinbarung kann beim Land Wien (Magistratsabteilung 64) der Antrag auf "Errichtungsbewilligung" für eine netzgekoppelte Photovoltaikanlage sowie der Antrag auf "Anerkennung als Ökostromanlage" gestellt werden:
Die Errichtung und Fertigstellung der Photovoltaikanlage hat bei bestehenden Gebäuden innerhalb eines Jahres ab Förderzusage zu erfolgen. Bei neu zu errichtenden Gebäuden, die ausschließlich die Wiener Photovoltaikförderung erhalten, beträgt die maximale Errichtungsdauer zwei Jahre ab Förderzusage.
Gefördert werden ausschließlich effiziente Anlagen. Voraussetzung dafür sind mindestens 900 Volllaststunden im Jahr. Der Nachweis der 900 Volllaststunden hat durch standardisierte Berechnungsmethoden zu erfolgen.
Für Photovoltaikanlagen ist eine Förderobergrenze von 40.000,- Euro pro Förderfall vorgesehen.
Der Förderantrag kann ausschließlich online eingebracht werden.
Hinweis: Derzeit besteht für Photovoltaik-Anlagen in Wien keine Förderung mittels Einspeisetarifen gemäß Ökostromgesetz, falls eine Förderung mittels oben angeführtem 40%-Investitionszuschuss erfolgt.
Formular zur Benatragung einer PV-Förderung für Betriebe
Energieplanung (MA 20)
6., Amerlingstrasse 11
Ansprechpersonen:
Ing. Ursula Heumesser
E-Mail:
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DI Beate Ebersdorfer
E-Mail:
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Telefon: + 43 1 4000-88323/4000-88324
Fax: + 43 1 4000-99-88323/4000-99-88324
Der Förderantrag kann am Postweg, per Fax oder per E-Mail mit Unterschrift an die Förderstelle übermittelt werden.
Bevor die Anlage in Betrieb genommen werden kann, muss ein Vertrag mit einem Stromhändler (bzw. mit einer Bilanzgruppe) abgeschlossen werden, der den erzeugten Photovoltaik-Strom abkauft (Der Verteilernetzbetreiber Wien Energie Stromnetz GmbH leitet den Strom nur zum Stromabnehmer durch.) Ein abgeschlossener Stromabnahmevertrag ist Voraussetzung für die Zählermontage durch die Wien Energie Stromnetz GmbH.
Daher nimmt der/die AnlagenbetreiberIn Kontakt auf mit
oder
Lassen Sie die Photovoltaik-Anlage von einer Fachfirma errichten.
Sobald die beschriebenen administrativen Schritte vollzogen sind, kann mit der Installation der geplanten Photovoltaik-Anlage begonnen werden. Wenn ein nicht-konzessionierter Elektrofachbetrieb die Photovoltaik-Anlage installiert, sollte darauf geachtet werden, dass der Anbieter eine Ausführungsqualität sicherstellen kann, die den Vorgaben des Landes Wien und den technischen Richtlinien des Verteilernetzbetreibers entsprechen.
Lassen Sie den Photovoltaik-Stromzähler montieren und die Photovoltaik-Anlage in Betrieb nehmen.
Nach erfolgter Abwicklung der Förderung, Antrag auf Genehmigung als Ökostromanlage und Installation der Anlage folgt die Zählermontage und die Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage. Zur Zählermontage sowie zur Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage durch die Wien Energie Stromnetz GmbH sind folgende Formalitäten nachzuweisen:
Daraufhin folgt die Terminvereinbarung mit dem Verteilernetzbetreiber Wien Energie Stromnetz GmbH für die Montage des Messgeräts und für die Inbetriebnahme der Anlage. Bei der Montage des Messgeräts ist die Anwesenheit einer mit der Photovoltaik-Anlage vertrauten Person empfehlenswert.
Die Stromproduktion aus der Photovoltaik-Anlage beginnt. Der Strom wird ins Stromnetz eingespeist und zum vertraglichen Stromabnehmer durchgeleitet. Die so erzeugte Strommenge wird dem Anlagenbetreiber vom Stromabnehmer zum vertraglich vereinbarten Tarif und in den vereinbarten Intervallen vergütet.
Weitere Informationen:
Energieförderungen der Stadt Wien
Alle Angaben ohne Gewähr
Stand: Mai 2013