Thermische Solaranlagen bereiten Warmwasser zum Duschen, Baden und Kochen aber auch zur Unterstützung des Betriebes von Heizungsanlagen. Die Sonne strahlt Tag für Tag ein Vielfaches unseres gesamten Energiebedarfs auf die Erde. Mithilfe solcher thermischen Solaranlagen kann diese kostenlose Energie nutzbar gemacht werden. Dadurch können einerseits hohe Energiekosten gespart und andererseits die Verringerung des Einsatzes fossiler Brennstoffe (Erdöl, Kohle, Erdgas) und Uran (Atomkraft) unterstützt werden. Somit leistet jeder Betreiber dieser Anlagen einen Beitrag zur Entlastung unserer Umwelt. Die Gewinnung von Solarwärme auf Bauwerken in Wien ist auch ein wichtiger und zukunftsweisender Weg zum Klimaschutzziel der Stadt – flächensparend und absolut geräuschlos.
Die folgende Checkliste soll den Weg zur Gewinnung der kostenlosen Sonnenenergie erleichtern. Einige Wiener Solar-Installateurbetriebe bieten auch die Übernahme der gesamten Abwicklung an.
Nach der Wiener Bauordnung ist die Errichtung von Solaranlagen "außerhalb vom Grünland-Schutzgebiet sowie von Schutzzonen und Gebieten mit Bausperre" weder baubewilligungspflichtig noch bauanzeigepflichtig (§ 62a Abs.1 lit.24 Wiener BO). Jedoch müssen zwei Punkte beachtet werden:
Der richtige Partner für die Errichtung einer thermischen Solaranlage ist der Solar-Installateur. Manche Installateurbetriebe sind auf Solaranlagen spezialisiert oder haben zumindest einige Erfahrungen in der professionellen Montage. Listen mit solarerfahrenen Firmen erhalten Sie beim Verband Austria Solar (Hotline: 03112/588612) sowie bei der "AEE Arbeitsgemeinschaft ERNEUERBARE ENERGIE NÖ-Wien", Telefonnummer: 01/71 05 23 beziehungsweise per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können ).
Wien hat österreichweit eine der besten Solarförderungen. Um Förderung kann bis spätestens sechs Monate nach Fertigstellung der Solaranlage eingereicht werden. Die aktuelle Förderaktion ist mit Ende 2013 befristet.
Der Zuschuss für die Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung beträgt 30 Prozent der förderbaren Investitionskosten. Maximal wird zu einem Sockelbetrag von 1.000 Euro ein Pauschalbetrag von 70 Euro pro m2 Absorberfläche zugeschossen.
Der Zuschuss für die Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung mit Raumheizungsunterstützung bzw. Kühlung beträgt 40 Prozent der förderbaren Investitionskosten. Maximal wird zu einem Sockelbetrag von 1.000 Euro ein Pauschalbetrag von 100 Euro pro m2 Absorberfläche zugeschossen. Voraussetzung: Niedertemperatur-Heizung
Ab drei Wohneinheiten wird der Sockelbetrag pro Wohneinheit (WEH) wie folgt berechnet:
3 bis 5 Wohneinheiten 750 Euro
6 bis 10 Wohneinheiten 600 Euro
11 bis 15 Wohneinheiten 550 Euro
16 bis 20 Wohneinheiten 500 Euro
ab 21 Wohneinheiten 450 Euro
Der Zuschuss für den Kälteteil der Anlage beträgt 40 Prozent der förderbaren Investitionskosten.
Für Vorsteuerabzugsberechtigte (gemäß § 12 Umsatzsteuergesetz 1994) ist die Förderung um ein Sechstel zu vermindern.
Für die Inanspruchnahme der Wiener Solarförderung gelten bestimmte Voraussetzungen (z. B. dürfen die Objekte keinen Fernwärmeanschluss besitzen). Ihre Ansprechpartnerin für die Wiener Solarförderung ist die MA 25 (Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser) in Wien 19., Muthgasse 62, Telefonnummer: 01/4000-8025; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Weitere Informationen:
Energieförderungen der Stadt Wien
Alle Angaben ohne Gewähr
Stand: Jänner 2012