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Errichtung, Inbetriebnahme und Förderung von netzgekoppelten Photovoltaik-Anlagen in Wien

Die Gewinnung von Solarstrom auf Bauwerken in Wien ist ein wichtiger und zukunftsweisender Beitrag zum Klimaschutzziel der Stadt. Derzeit gilt es bei der Errichtung und Inbetriebnahme mehrere Punkte zu beachten. Die folgende Auflistung zeigt "Schritt für Schritt" den Weg zur Photovoltaikanlage. Bitte beachten Sie, dass einige Wiener Elektroinstallationsfirmen (Auskunft: Photovoltaic Austria, Telefonnummer: 0664/8406150, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können ) die Übernahme der gesamten Abwicklung anbieten.

  1. Baugenehmigung
  2. Stromlieferung in das Verteilnetz der WIENENERGIE Stromnetz GmbH
  3. Genehmigung der Photovoltaikanlage und Anerkennung als "Ökostromanlage"
  4. Förderungseinreichung
  5. Vertrag mit einem Abnehmer für den erzeugten Photovoltaik-Strom
  6. Inbetriebnahme

1. Baugenehmigung 

Nach der Wiener Bauordnung ist die Errichtung von Solaranlagen "außerhalb vom Grünland-Schutzgebiet sowie von Schutzzonen und Gebieten mit Bausperre" weder baubewilligungspflichtig noch bauanzeigepflichtig (§ 62a Abs.1 lit.24 Wiener BO). Jedoch müssen zwei Punkte beachtet werden:

  • "Änderungen an Gebäuden in Schutzzonen, die die äußere Gestaltung, den Charakter oder den Stil eines Gebäudes beeinflussen", somit auch Solaranlagen, sind baubewilligungspflichtig (§ 60 Abs.1 lit.e Wiener BO). Schutzzonen sind auch aus den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen ersichtlich.
    Änderungen an Gebäuden in Gebieten mit Bausperre, durch die das äußere Ansehen eines Gebäudes geändert wird, somit auch Solaranlagen, sind baubewilligungspflichtig (§ 60 Abs. 1 lit.c Wiener BO). Anlageninteressierte wenden sich an ihre Bezirkstelle der Baupolizei (MA 37), E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können , Telefonnummer: 01/4000-8037.
  • Die Errichtung von Solaranlagen darf das "örtliche Stadtbild" (siehe § 85 Wiener BO) weder stören noch beeinträchtigen. Um sich Schwierigkeiten (bis hin zur Demontage der PV-Anlage) im Nachhinein zu ersparen, ist es anzuraten, zu Beginn der Planung einer PV-Anlage mit der MA 19 (Architektur und Stadtgestaltung) Kontakt aufzunehmen. Nach Möglichkeit sind folgende Unterlagen beizubringen: Dachdraufsicht, Ansicht und Schnitt der PV-Anlage sowie ein oder mehrere Fotos vom Anblick des Daches vom Straßenraum aus. Siehe Antrag auf architektonische Begutachtung. Nähere Informationen MA 19: ReferentInnen zur architektonischen Begutachtung nach Bezirken, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können , Telefonnummer: 01/4000-88915.  

2. Stromlieferung in das Verteilernetz der WIENENERGIE Stromnetz GmbH 

Wichtige Begriffe:

  • Netzvereinbarung = Vereinbarung der Netzübergabestelle zwischen Kunden und Verteilnetzbetreiber WIENENERGIE Stromnetz GmbH.
  • Zählpunkt: Unter Zählpunkt versteht man den Einspeise- und/oder Entnahmepunkt, an dem ein Energiefluss zähltechnisch erfasst und registriert wird.
  • Messeinrichtung = Stromzähler

Aufgaben der WIENENERGIE Wienstrom gegenüber dem Kunden:

  • Ausfertigung der "Netzvereinbarung": Dieser Vertrag regelt die Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Verteilnetzbetreiber WIENENERGIE Stromnetz GmbH in Bezug auf Zutritt zum Verteilnetz.
  • Zuweisung und Bekanntgabe des Zählpunktes.
  • Montage der Messeinrichtung sowie Zählerablesung und Datenmanagement.
  • Inbetriebnahme der Anlage
  • Inbetriebnahme-Meldung der Anlage

Der erzeugte Photovoltaikstrom wird auf Antrag ins Netz des Verteilnetzbetreibers (in Wien: WIENSTROM Stromnetz GmbH) eingespeist und dort zum Stromkäufer (siehe Kapitel 5) weitergeleitet.

Antragsteller auf diese Netzkopplung einer Photovoltaikanlage mit dem Verteilnetz der WIENENERGIE Stromnetz GmbH können sein:
Bauträger, Planungsfirmen, Projektanten, Architekten, behördlich konzessionierte Elektrounternehmen oder ausführende Errichtungsfirmen von Photovoltaikanlagen sowie der Kunde selbst.

Für diese Einspeisung ist laut Ökostromgesetz (BGBI. I Nr.149/2002) vom Verteilnetzbetreiber ein so genannter "Netzübergabepunkt" und eine "Zählpunktsbezeichnung" bekannt zu geben.

Über eine so genannte "Anfrage" beim Verteilnetzbetreiber WIENENERGIE Stromnetz GmbH (Herr Anton Ketterer, Telefonnummer: 01/97700-38160, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können ) werden dem Antragsteller der "Netzübergabepunkt" und die "Zählpunktsbezeichnung" zugewiesen.

Das Formular "Anfrage" kann über ein behördlich konzessioniertes Elektroinstallationsunternehmen bezogen werden oder Sie können ein behördlich konzessioniertes Elektrounternehmen damit beauftragen (siehe dazu auch die Einleitung dieser Checkliste ganz oben).

Weiters besteht auch die Möglichkeit, die "Anfrage" per E-Mail zu stellen. Die Anfrage soll folgende Punkte enthalten:

  • Name des/der Anlagenbetreibers/-in (Vor- und Zuname; bei Firmen genauen Firmenwortlaut)
  • Genaue Anlagenadresse (Plz, Ort, Strasse, Hausnummer, Stiege, Tür Nr. oder Gst Nr.)
  • Aktuelle Anschrift (derzeitige Zustelladresse) des Anlagenbetreibers
  • Name und Anschrift des Anfragenden beziehungsweise des Projektanten
  • Angabe einer Kontaktperson und Erreichbarkeit wie Telefonnummer, E-Mail, Fax, Postadresse
  • Wenn Sie im Verteilnetzbereich WIENENERGIE Stromnetz GmbH bereits eine bestehende Stromversorgungsanlage haben, dann bitte zusätzlich ihre Kundennummer angeben
  • Anschlussleistungsangabe Ihrer in Planung befindlichen netzgekoppelten Photovoltaikanlage in kWp [Kilowattpeak]

Die "Anfrage" senden Sie an: WIENENERGIE Kundendienstzentrum, Spitalgasse 5 –9, 1090 Wien.

Folgende Unterlagen werden den Kunden/Antragsteller zugesandt:

  • Zuteilung des Zählpunktes
  • Netzvereinbarung der WIENENERGIE Stromnetz GmbH in zweifacher Ausfertigung
  • Die Ausführungsbestimmungen für den "Netzparallelbetrieb von netzgekoppelten Photovoltaikanlagen im Verteilnetz der WIENENERGIE Wienstrom GmbH"
  • Technisches Datenblatt für "Eigenerzeugungsanlagen im Parallelbetrieb mit dem Versorgungsnetz der WIENSTROM GmbH"
  • Informationen und Bedingungen, unter welchen technischen Voraussetzungen der Netzzutritt zulässig ist (wird am Anfrageblatt vermerkt und ist dort auch ersichtlich).

Bei Fragen zur Abwicklung mit der WIENENERGIE Stromnetz GmbH wenden Sie sich bitte an:

  • WIENENERGIE Kundendienstzentrum, Spitalgasse 5-9, 1090 Wien, Telefonnummer: 0800 500 800-0, Fax: 0800 500 801, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
  • Kundenbetreuer Herrn Anton Ketterer, Kundendienstzentrum Purkersdorf, Wienzeile 9, 3002 Purkersdorf, Telefonnumer: 01/97700–38160, Fax: 01/97700–9938160, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können

3. Genehmigung der Photovoltaikanlage (nach dem Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005) und Anerkennung als Ökostromanalge (nach dem Ökostromgesetz 2002) 

Nach Erhalt der Zählpunktsbezeichnung und Netzvereinbarung (beziehungsweise einer vorläufigen Zusage für den Netzzugang) kann beim Land Wien (Magistratsabteilung 64) der Antrag auf "Errichtungsbewilligung" für eine netzgekoppelte Photovoltaikanlage sowie der Antrag auf "Anerkennung als Ökostromanlage" gestellt werden:

  • Antrag auf Errichtungsbewilligung einer PV-Anlage (nach § 5 Absatz 1 Wiener Elektrizitätswirtschaftgesetz 2005) bei der Magistratsabteilung 64 einreichen (Ansprechpersonen: Frau Rosemarie Lang, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können , Telefonnummer: 01/4000-89955 und Herr Mag. Stefan Freytag, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können , Telefonnummer: 01/4000-89954). Detailinformationen
  • Antrag auf "Anerkennung als Ökostromanlage" (nach § 7 Abs. 1 Ökostromgesetz 2002) bei der Magistratsabteilung 64 (Ansprechpersonen: Frau Rosemarie Lang und Herr Mag. Stefan Freytag, siehe oben). Detailinformationen  

4. Förderung von Photovoltaik-Anlagen nach den Ökostrom-Förderrichtlinien der Stadt Wien

Die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen in Wien kann mit bis zu 40 Prozent der Kosten gefördert werden. Der Antrag auf diese Förderung sollte nach der Genehmigung und Anerkennung der Photovoltaikanlage (siehe Punkt 3) gestellt werden.
Nähere Informationen (Ökostromförderung) erhalten Interessierte bei der Magistratsabteilung 27 (Ansprechperson: Herr Dr. Edgar Hauer, Telefonnummer: 01/4000-27032, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können ).

(Hinweis: Derzeit besteht für PV-Anlagen in Wien die Förderung mittels Einspeisetarifen gemäß Ökostrom-Gesetz nicht.)

5. Vertrag mit einem Abnehmer für den erzeugten Photovoltaik-Strom

Nach Erhalt des Bescheids der Magistratsabteilung 64 muss der/die AnlagenbetreiberIn einen Vertrag mit einem Stromabnehmer abschließen, der den erzeugten Photovoltaik-Strom abkauft (Hinweis: Der Verteilernetzbetreiber, zum Beispiel WIENSTROM Stromnetz GmbH, leitet den Strom nur zum Stromabnehmer durch.)

Daher nimmt der/die AnlagenbetreiberIn Kontakt auf mit

  • einem österreichischen Stromhändler seiner Wahl (siehe dazu die Händlerliste der E-Control), um seinen/ihren erzeugten Solarstrom anzubieten (Hinweis: In Wien bietet die Firma "oekostrom AG", Ansprechperson: Herr Mag. Peter Molnar, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können , Telefonnummer: 01/961 05 61-31, unter bestimmten Voraussetzungen eine 1:1 Vergütung des Solarstroms an.)

oder

  • "OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG", (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können , Telefonnummer: +43/0578766-10) betreffend "Abnahmebestätigung" und Vergütung des eingespeisten Stroms nach dem Ökostrom-Gesetz. (Hinweis: Derzeit besteht die seitens der OeMAG angebotene Förderung mittels Einspeisetarifen gemäß Ökostrom-Gesetz für PV-Anlagen in Wien nicht.)

6. Inbetriebnahme

Vor Inbetriebnahme und Zählermontage Ihrer netzgekoppelten Photovoltaikanlage sind folgende Formalitäten nachzuweisen beziehungsweise zu übermitteln.

  • Nachweis über die Abnahme der erzeugten elektrischen Energie (zum Beispiel Liefervereinbarung mit APG oder Ökostrom AG und weitere,...).
  • Das von Ihnen ordnungsgemäß gezeichnete Original der Netzvereinbarung WIENENERGIE Stromnetz GmbH ist retour zu senden.
  • Das zweite Blatt der Anfrage (rosa Durchschreibepapier) mit dem Hinweis Fertigstellungsmeldung muss von Ihrem beauftragten behördlich konzessionierten Elektrounternehmen ordnungsgemäß ausgefüllt und unternehmenskonform unterzeichnet sein.
  • Gesamtes Anlagenschema der netzgekoppelten Photovoltaikanlage vom Solargenerator bis zum Netzübergabepunkt.
  • Gültige Konformitätserklärung für jeden eingesetzten Wechselrichtertyp.
  • Das in zweifacher Ausfertigung zugestellte technische Datenblatt "EIGENERZEUGUNGSANLAGEN im Parallelbetrieb mit dem Versorgungsnetz der WIENSTROM GmbH" ist ordnungsgemäß vom Anlageninbetriebsetzer, Anlagenerrichter und Anlagenbetreiber zu unterfertigen. Eine Ausführung davon ist wieder an WIENENERGIE retour zu senden.

Dann folgt die Terminvereinbarung mit dem Verteilnetzbetreiber WIENENERGIE Stromnetz GmbH für die Montage des Messgerätes und die Inbetriebnahme der Anlage.

Bei der Montage des Messgerätes ist die Anwesenheit einer mit der Anlage vertrauten Person empfehlenswert.

Weitere Informationen:

Energieförderungen der Stadt Wien 

Alle Angaben ohne Gewähr

Stand: Dezember 2007