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Glossar
- Schwellenwert
- Übersteigt die Kapazität eines Vorhabens einen bestimmten in Anhang 1 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes festgelegten Schwellenwert, ist ein verpflichtendes Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren durchzuführen. Der Schwellenwert entscheidet auch darüber, ob das Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren im vollen Umfang oder ein vereinfachtes Verfahren durchzuführen ist.