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Glossar Naturschutz und Stadtökologie

L

Landschaftsschutzgebiete
§ 24 NschG
Gebiete, die sich durch ihre Landschaftsgestalt auszeichnen, als Kulturlandschaft von historischer Bedeutung sind oder im Zusammenwirken mit Nutzungsart und Bauwerken eine landestypische Eigenart aufweisen oder der naturnahen Erholung dienen, können zu deren Schutz und Pflege durch Verordnung der Landesregierung zum Landschaftsschutzgebiet erklärt werden.
Lichtverschmutzung
Lichtverschmutzung ist die Aufhellung des Nachthimmels durch von Menschen erschaffene, installierte und betriebene Lichtquellen, deren Licht in den unteren Luftschichten der Atmosphäre gestreut wird.
Insekten verlieren durch die Lichtverschmutzung die Orientierung und auch streng geschützte Nachtfalter gehen an künstliche Lichtquellen zugrunde, der Sternenhimmel ist in weiten Bereichen überstrahlt und nicht mehr erlebbar und nicht zuletzt wird durch überflüssige Beleuchtung Energie verschwendet.