Stadtplanung und Verkehr
Verkehr Die Wiener Umweltanwaltschaft orientiert sich in ihrer Arbeit im Bereich des Verkehrs vor allem am Masterplan Verkehr Wien 2003. Der Masterplan Verkehr Wien 2003 legt für die speziellen Verkehrsbedürfnisse Wiens (TEN-Knoten, Technologiemetropole, Wirtschaftsstandort, ...) Strategien und Maßnahmen fest. Die angestrebte Erhöhung des Anteils des Öffentlichen Verkehrs, des Fußgänger- und Radverkehrs bedeutet, dass die Um- und Ausbaumaßnahmen in den nächsten Jahren vorrangig in diese Richtung geplant und investiert werden müssen. Die Entwicklung des hochrangigen Straßennetzes (MIV) muss auf Grundlage klarer Kriterien und als Teil von integrierten Gesamtpaketen erfolgen. Die stadtverträgliche Abwicklung von Verkehr ist ohne technische Verbesserungen an den Fahrzeugen und ohne flankierende Schutzmaßnahmen nicht erreichbar. Die heutigen Anforderungen erfordern eine optimale Vernetzung der Verkehrsmittel, der Aktivitäten einzelner Verkehrsträger sowie der einzelnen Angebote zu einer hohen Bedienungsqualität in der gesamten Stadtregion.
Laut einer ÖAMTC-Studie sind die Prognosen für die Mobilität Europas bis ins Jahr 2030 dramatisch:
Jeder Weg – ob mit dem Rad, dem Auto oder einem öffentlichen Verkehrsmittel – beginnt und endet mit einem Fußweg. Ziel ist ein durchgängiges und zusammenhängendes Fußwegenetz, wobei im bebauten Stadtgebiet der Schwerpunkt auf einem Lückenschluss liegt und der Möglichkeit des barrierefreien Überwindens von Niveauunterschieden.
Der Anteil der Radfahrer am Gesamtverkehrsaufkommen in Wien schwankt in den letzten Jahren zwischen 3 und 4,5 %. Das Fahrrad entwickelt sich aber immer mehr vom Freizeit- und Sportgerät hin zum Verkehrsmittel für den Alltag. Daher soll eine flächige Erschließung des Radverkehrs nach dem Mischprinzip erfolgen. Das Öffnen der Einbahnen für den Radverkehr soll die Bedingungen für das Radfahren zusätzlich unterstützen.