Umwelt und Gesundheit
Lärm
Tagung - Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Österreich (07/2008) Im Mai 2008 veranstaltete die Wiener Umweltanwaltschaft gemeinsam mit der Arbeiterkammer und dem ÖKOBÜRO eine Tagung zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Österreich. Zu dieser Veranstaltung waren Vertreter des Umweltbundesamtes, des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, der Lärmkontor GmbH aus Hamburg und des Schweizer Bundesamtes für Umwelt geladen.
Die Vorträge konzentrierten sich auf die Umsetzung der Richtlinie in Österreich und anderen EU-Mitgliedsstaaten (vor allem Deutschland). In Österreich wird die Ausarbeitung der Lärmkarten und Aktionspläne durch die Zuständigkeiten von 3 Bundesministern und 9 Landeshauptleuten erschwert und dadurch voraussichtlich erheblich verzögert. Auch die Einbindung und Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erstellung der Aktionspläne wurde erörtert und die Frage gestellt, ob es ein „Recht auf Lärmschutz“ gibt. Die Nützlichkeit der strategischen Lärmkarten als Information über gegenwärtige Lärmbelastungen wurde von allen Beteiligten außer Frage gestellt. Es bleibt allerdings offen, ob und wie die in den Aktionsplänen enthaltenen Maßnahmenkataloge durchgesetzt werden können.
Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie – rechtliche Rahmenbedingungen (187-KB-PDF)
Mit dem Bundes-Umgebungslärmschutz wurde ein wichtiger Schritt gesetzt, Lärmbelastungen zu vermindern. Durch die Erfassung von Umgebungslärm nach einheitlichen Kriterien wird eine bisher nicht vorhandene Informationsquelle geschaffen, die darüber Aufschluss geben wird, wie viel Menschen wo und wodurch belastet sind.
Es wurde festgestellt, dass die Lärmkarten eine fachliche Grundlage für die örtliche und überörtliche Raumplanung der Länder darstellen sollte. Im Bezug auf Wien sollten diese Lärmkarten darüber hinaus auch im Rahmen der laufenden und zukünftigen Verkehrs- und Stadtplanung Berücksichtigung finden und sind auch für Flächenwidmungsverfahren als Beurteilungsgrundlage heranzuziehen.
Aus Sicht der WUA wurden auf der Tagung trotz dieses positiven Ansatzes eine Reihe berechtigter Kritikpunkte an der österreichischen Lärmgesetzgebung geübt: