Umweltrecht
Glossar zum Thema Der Umweltsenat entscheidet über die Berufungen in Angelegenheiten des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes mit Ausnahme des 3. Abschnittes (Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken). Gegen Entscheidungen des Umweltsenates ist die Anrufung des Verwaltungsgerichtshofes zulässig.
Im Rahmen des vereinfachten UVP-Verfahrens entfällt die Erstellung des Umweltverträglichkeitsgutachtens, die Behörde hat stattdessen auf der Basis der Umweltverträglichkeitserklärung, der sonst vorliegenden Gutachten und Stellungnahmen, eine zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen vorzunehmen.
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G) (329 KB-PDF)
Richtlinie 85/337/EWG vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten