Ökologische Entwicklungsflächen
1998 wurde mit der Ökologischen Entwicklungsfläche eine neue Kategorie im Wiener Naturschutzgesetz eingeführt. Flächen, die geeignet sind, zu Lebensräumen für "Natur in der Stadt" entwickelt zu werden, sollen geschützt und gepflegt werden.
Laut Gesetz sind das Gebiete, die für die Entwicklung und Vernetzung von Grünstrukturen in der Stadt oder zur Umsetzung des Arten- und Biotopschutzprogrammes von Bedeutung sind.
Solche Flächen können Lebensräume für Tiere und Pflanzen sein; sie können wichtige Funktionen für den Landschaftshaushalt haben, zum Beispiel für den Wasserkreislauf; oder sie bieten die Möglichkeit für ein Naturerlebnis in der Stadt. Auch Flächen, die diese Aufgaben noch nicht erfüllen, können ökologische Entwicklungsflächen sein, wenn sie sich dazu eignen, also Entwicklungspotenzial haben. Brachflächen, die früher für Landwirtschaft, Gewerbe oder Industrie genützt wurden und unbefestigte Flächen zwischen Straßen und Gebäuden können als ökologische Entwicklungsflächen geeignet sein. Solche Flächen haben oft den Charakter von Gstett'n. Die Naturschutzabteilung der Stadt Wien (MA 22) prüft die Eignung.
Voraussetzung für den Naturschutz ist, dass der Grundeigentümer daran interessiert ist, eine geeignete Fläche als Naturraum zu entwickeln und diese Fläche für längere Zeit zur Verfügung steht. Dann können solche Flächen verschiedene Funktionen übernehmen. Eine Grünfläche mit Bäumen und Sträuchern in einer Siedlung kann zum Beispiel ein Trittsteinbiotop sein, das Tieren ermöglicht, von einer großen Wiese über diesen "Trittstein" zu einem Wald zu gelangen. Wenn die Grünfläche von der Wiese bis zum Wald reicht, spricht man von einem Korridor oder einer Grünverbindung.
Treffen die genannten Voraussetzungen zu, kann die Naturschutzbehörde gemeinsam mit dem Grundeigentümer ökologische Entwicklungsziele beschliessen. Die Ziele können zum Beispiel sein, die Flächen nicht zu asfaltieren, bestimmte Pflanzen zu setzen, Tiere anzusiedeln oder einen Zugang für Besucher zu ermöglichen.
Dann wird gemeinsam überlegt, wie die Fläche entwickelt werden soll (Managementmaßnahmen): Auf welche Weise soll die Fläche genutzt und gepflegt werden und wie lange? Zum Beispiel kann vereinbart werden, dass heimische Sträucher gesetzt werden, oder dass eine Wiese angelegt wird, die nur ein bis zweimal im Jahr gemäht wird. Es können Lesesteinhaufen als Lebensraum für Eidechsen und Schlangen angelegt werden, oder Totholz kann als Lebensraum für Insekten und Versteck für Igel liegengelassen werden. Im Fall von Wiesenbrachen kann es zweckmäßig sein, das regelmäßige Mähen alle paar Jahre zu vereinbaren, um ein Verbuschen zu verhindern. Um die Zugänglichkeit zu ermöglichen, kann vereinbart werden, Gehwege anzulegen bzw. zu erhalten. Die Schutz- und Pflegemaßnahmen werden in einem Vertrag zum Beispiel für 5 oder 10 Jahre oder auf Dauer vereinbart und mit einem Bescheid der Naturschutzbehörde festgelegt.


