Umweltverträglichkeitsgutachten

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Begriff Definition
Umweltverträglichkeitsgutachten
Im ordentlichen UVP-Verfahren hat die Behörde Sachverständige der betroffenen Fachgebiete mit der Erstellung eines Umweltverträglichkeitsgutachtens zu betrauen. Das Umweltverträglichkeitsgutachten dient einerseits dem umfassenden Prüfauftrag der Umweltverträglichkeitsprüfung, andererseits der Bereitstellung der fachlichen Grundlagen für die Erteilung der Genehmigung im konzentrierten Verfahren . Die im Rahmen der Umweltverträglichkeitserklärung vorgelegten oder sonst vorliegende Gutachten sind bei der Erstellung des Umweltverträglichkeitsgutachtens zu berücksichtigen. Der Untersuchungsgegenstand geht dabei über die Angaben der Umweltverträglichkeitserklärung hinaus.

Im Rahmen des vereinfachten UVP-Verfahrens entfällt die Erstellung des Umweltverträglichkeitsgutachtens, die Behörde hat stattdessen auf der Basis der Umweltverträglichkeitserklärung, der sonst vorliegenden Gutachten und Stellungnahmen, eine zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen vorzunehmen.

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