Die Gewinnung von Solarstrom auf Bauwerken in Wien ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zur Steigerung der Nutzung der erneuerbaren Energien. Die folgende Auflistung zeigt "Schritt für Schritt" den Weg zur Photovoltaik-Anlage (kurz: "PV-Anlage"). Bitte beachten Sie, dass einige Wiener Elektroinstallationsfirmen (Auskunft: Bundesverband "Photovoltaic Austria", Telefonnummer: 01-5223581, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) die Übernahme der gesamten Abwicklung anbieten.

Hinweis betreffend "PV-Kleinstanlagen" ("Balkonmodul"): Für solche Anlagen ist lediglich ein Formular auszufüllen, siehe Kapitel 4, letzter Absatz.

  1. Klärung der organisatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
  2. Anlagenplanung
  3. Baugenehmigung (nach der Wiener Bauordnung)
  4. Netzzugang in das Verteilnetz der Wiener Netze GmbH
  5. Genehmigung der Photovoltaik-Anlage (nach dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz in der gültigen Fassung) und Anerkennung als Ökostromanlage (nach dem Ökostromgesetz 2002) 
  6. Förderung von Photovoltaik-Anlagen nach den Ökostrom-Förderrichtlinien der Stadt Wien
  7. Vertrag mit einem Abnehmer für den erzeugten Photovoltaik-Strom
  8. Installation der Photovoltaik-Anlage
  9. Zählermontage und Inbetriebnahme
  10. Stromlieferung
  11. Förderabrechnung

1. Klärung der organisatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen

Holen Sie Informationen über die Möglichkeiten der Photovoltaik ("PV") ein und überlegen Sie die Finanzierung Ihrer PV-Anlage.

Spezialisierte Fachfirmen und die Wien Energie-Welt Spittelau (1090 Wien, Spittelauer Lände 45, Tel.: 0800 500 800, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) bieten Beratung zur Installation von Photovoltaik-Anlagen.

Hinweis betreffend "Gemeinsame PV-Anlagen auf Mehrparteien-Wohnhäusern": Das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz erlaubt seit 1.1.2018 sogenannte „gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen“. Dadurch wird es möglich, auch jene Dach- und Fassadenflächen zu nutzen, die bisher aus (eigentums-)rechtlichen Gründen ungenutzt geblieben sind. Das ist für Ballungsräume wie Wien von großem Interesse, weil gerade in der Großstadt zahlreiche Mehrparteienhäuser vorhanden sind. Nun können sich Eigentümer/innen oder Mieter/innen in Mehrparteienhäusern zusammenschließen, um gemeinsam eine PV-Anlage errichten zu lassen und zu nutzen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Informationsplattform für "Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen". Die Errichtung und den Betrieb von PV-Gemeinschaftsanlagen sowie die Stromverrechnung übernehmen auch bestimmte Energieversorger (z. B. Wien Energie, Tel.0800 510 821, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Wenngleich die Netzparität (das heißt Strom aus Photovoltaik kostet gleich viel wie Strom aus dem Stromnetz) mittlerweile auch für Privathaushalte erreicht ist, ist es sinnvoll, die individuelle Wirtschaftlichkeit der Photovoltaik-Anlage zu prüfen. Es sollten jedenfalls mehrere Angebote (siehe Schritt 2) eingeholt werden. Dabei kann auch die Verfügbarkeit von Förderungen bedeutsam sein. Aus diesem Grund sollte abgeklärt werden, welche Fördermöglichkeiten bestehen und ob im Förderbudget aktuell noch Fördermittel vorhanden sind. Auskünfte erhalten sie direkt bei der Förderstelle Kommunalkredit Public Consulting bzw. bei der Magistratsabteilung 20 (Kontakt siehe Schritt 6).

Nachdem die Besitzerin bzw. der Besitzer einer PV-Anlage zur Stromproduzentin bzw. zum Stromproduzenten und auch zur Stromverkäuferin bzw. Stromverkäufer wird, sollte sie/er sich auch mit den steuerlichen Konsequenzen der Investition auseinandersetzen (z. B. kann es steuerlich günstiger sein, die PV-Anlage als "Kleinunternehmer/in" zu betreiben).

Idealerweise wird die PV-Anlage neben der Stromgewinnung auch zur Beschattung und/oder als Witterungsschutz verwendet, wodurch die Anlage einen Mehrfachnutzen erbringt. Immer häufiger wird die Photovoltaik-Anlage auch mit einem lokalen Stromspeicher (mit oder ohne Lastmanagement) kombiniert, um möglichst viel der geernteten Sonnenenergie selbst verbrauchen zu können.
 
Bei der Angebotseinholung für die PV-Anlage wird empfohlen, sich bei PV-Anbietern, welche nicht gleichzeitig konzessionierte Elektrofachbetriebe sind, zu vergewissern, ob auch die Installation der elektrischen Anschlüsse der Anlage an das Verteilnetz im Angebot enthalten ist.
 
Nach der wirtschaftlichen Beurteilung können die notwendigen planerischen und administrativen Schritte in Angriff genommen werden.

2. Anlagenplanung

Beauftragen Sie die Planung Ihrer PV-Anlage (Größe, Situierung, Solarmodul- und Wechselrichterauswahl...).

Für die Anlagenplanung sollten idealerweise mehrere Fachfirmen kontaktiert werden, die nach der Standortbesichtigung ein Angebot legen. Zahlreiche österreichische Photovoltaik-Anbieter sind auf der Homepage des Bundesverbands "Photovoltaic Austria" aufgelistet. Die genaue Anschlussleistung Ihrer PV-Anlage (angegeben in "Kilowatt peak", kurz: kWpeak), die Daten des benötigten Wechselrichters (er wandelt den Solarstrom (= Gleichstrom) in Wechselstrom um) und ein Schema der Photovoltaik-Anlage (= Stromlaufplan) sind die Grundlagen für die Anfrage beim Netzbetreiber Wiener Netze zum Anschluss der Photovoltaik-Anlage an dessen Verteilernetz.

3. Baugenehmigung (nach der Wiener Bauordnung)

Prüfen Sie, ob für Ihr Vorhaben eine Baubewilligung notwendig ist und holen Sie diese allenfalls ein. Achten Sie darauf, mit Ihrer PV-Anlage das „örtliche Stadtbild“ nicht zu stören.

Nach der Wiener Bauordnung ist die Errichtung von Solaranlagen "außerhalb vom Grünland-Schutzgebiet sowie von Schutzzonen und Gebieten mit Bausperre" weder baubewilligungspflichtig noch bauanzeigepflichtig (§ 62a Abs.1 lit. 24 Wiener BO). Jedoch müssen folgende Punkte beachtet werden:

  • Änderungen an Gebäuden in Schutzzonen, die die äußere Gestaltung, den Charakter oder den Stil eines Gebäudes beeinflussen, somit auch Solaranlagen, sind baubewilligungspflichtig (§ 60 Abs. 1 lit. e Wiener BO). Schutzzonen sind auch aus den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen ersichtlich.
    Die Errichtung von PV-Anlagen in Gebieten mit Bausperre sowie im Grünland-Schutzgebiet, ist baubewilligungspflichtig. Anlageninteressierte wenden sich an die örtlich für Sie zuständige Gebietsgruppe der Baupolizei (MA 37), Telefonnummer: 01-4000-8037.
  • Die Errichtung von Solaranlagen darf das "örtliche Stadtbild" weder stören noch beeinträchtigen (siehe § 85 Wiener BO). Um sich Schwierigkeiten (bis hin zum behördlichen Auftrag zur Demontage der PV-Anlage) im Nachhinein zu ersparen, ist es anzuraten, zu Beginn der Planung einer PV-Anlage mit der Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) Kontakt aufzunehmen. Nach Möglichkeit sind folgende Unterlagen beizubringen: Dachdraufsicht, Ansicht und Schnitt der PV-Anlage sowie ein oder mehrere Fotos vom Anblick des Daches vom Straßenraum aus. Siehe Antrag auf architektonische Begutachtung. Nähere Informationen MA 19: ReferentInnen zur architektonischen Begutachtung nach Bezirken, Telefonnummer: 01-4000-88916.
  • Die Anbringung von Photovoltaikanlagen an Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 11 m ist baubewilligungspflichtig (§ 60 Abs. 1 lit. j Wiener BO).
  • Alle Solaranlagen (auch jene, für die gemäß § 62a Abs. 1 lit. 24 der Bauordnung für Wien weder eine Bauanzeige noch eine Baubewilligung erforderlich ist) müssen den Bauvorschriften (Standfestigkeit, ...) einschließlich der Bebauungsvorschriften entsprechen und sind durch einen befugten Bauführer auszuführen.

Ob ein Grundstück in eine Schutzzone fällt, kann bei der Gebietsgruppe der Baupolizei (MA 37), Telefonnummer: 01-4000-8037 erfragt oder in den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen eingesehen werden. 

4. Netzzugang in das Verteilernetz der Wiener Netze GmbH

Vereinbaren Sie eine Netzzugangsmöglichkeit in das öffentliche Stromnetz (ist Voraussetzung für Genehmigung und Förderung).

Wichtige Begriffe bei diesem Schritt sind:

  • Netzzugangsvereinbarung: Vereinbarung der Netzübergabestelle zwischen Kunden und Verteilernetzbetreiber Wiener Netze GmbH.
  • Zählpunkt: Der Einspeise- und/oder Entnahmepunkt, an dem zähltechnisch erfasst und registriert wird.

Erzeugter PV-Strom wird in das Netz des Verteilernetzbetreibers eingespeist – in Wien und in einigen Wiener Umlandgemeinden ist das die Wiener Netze GmbH – und dort zum Stromkäufer (siehe Schritt 7) weitergeleitet. Die Planung der Anlage muss grundsätzlich vor der Netzanfrage erfolgen, da die Eckdaten der PV-Anlage die Grundlage für die Anschlussbeurteilung darstellen und in der Anfrage anzugeben sind.

Ist der Bau Ihrer Photovoltaik-Anlage genehmigt (oder bewilligungsfrei), beantragen Sie über den PV-Anlagenerrichter den Netzzugang ins Verteilernetz der Wiener Netze. Die Wiener Netz GmbH prüft, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Anschluss möglich ist oder ob das Netz eigens verstärkt werden muss. Nach der Installation der Photovoltaik-Anlage unterzeichnen Sie die Netzzugangsvereinbarung. Damit erfolgt die Genehmigung zum Anschluss Ihrer Anlage an das öffentliche Stromnetz. Sie erhalten von den Wiener Netze auch den Zählpunkt (dieser ist für die Protokollierung der eingespeisten PV-Strommenge notwendig).

Aufgrund gesetzlicher Regelungen wird für den Antrag auf Genehmigung als Ökostromanlage (Schritt 5) sowie für den Antrag auf Investitionsförderung (Schritt 6) das Vorliegen einer Vereinbarung mit dem Verteilernetzbetreiber über den Netzzugang der PV-Anlage benötigt.

Anschluss einer Photovoltaik-Kleinsterzeugungsanlage (< 0,8 kVA, also ca. 800 Watt)
Falls Sie eine PV-Kleinsterzeugungsanlage („Steckerfertiges Solarmodul“, „Balkonmodul“...) an Ihr Wohnungsstromnetz anschließen möchten, wurde der Netzzutritt gesetzlich stark vereinfacht. Dazu müssen Sie lediglich ein Anmeldeformular bei der Wiener Netze GmbH ausfüllen, siehe https://www.wienernetze.at/kleinsterzeugungsanlagen bzw. https://www.wienernetze.at/photovoltaik

5. Genehmigung der PV-Anlage nach dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (WEIWG) in der gültigen Fassung

Beantragen Sie beim Land Wien die "Genehmigung für eine PV-Anlage".

Wichtiger Hinweis: Seit Dezember 2018 besteht für PV-Anlagen, die ganz oder teilweise dem Gewerberecht unterliegen, keine Anzeige- bzw. Bewilligungspflicht nach dem WElWG 2005 mehr.

Nach Erhalt der Zählpunktbezeichnung  kann beim Land Wien (Abteilung Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrangelegenheiten - MA 64) der Antrag auf Genehmigung einer PV-Anlage in Wien (nach § 5 Absatz 1 Wiener Elektrizitätswirtschaftgesetz 2005) gestellt werden. PV-Anlagen bis 50 kWp benötigen keinen Bescheid, sondern müssen der Behörde lediglich angezeigt werden. Größere Anlagen erhalten einen Feststellungsbescheid (ab 50 kWp aufwärts: "vereinfachtes Verfahren") bzw. einen Genehmigungsbescheid (ab 100 kWp; Augenscheinsverhandlung wird durchgeführt).

Abteilung Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten (MA 64)
Gruppe Energie, 8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 4000-89919, Fax: +43 1 4000-99-89910
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ansprechpersonen:
1. bis 9. Bezirk: Stefan Steininger, LL.M. (WU) - Telefon: +43 1 4000-89944
10. bis 19. Bezirk: Mag.a Nicole Gamauf - Telefon: +43 1 4000-89943
20. bis 23. Bezirk: Sabine Pfeil - Telefon: +43 1 4000-89961

6. Förderung von PV-Anlagen durch den Klima- und Energiefonds (KLIEN) sowie nach den Ökostrom-Förderrichtlinien der Stadt Wien

Nutzen Sie die Möglichkeit, eine öffentliche Förderung für Ihre PV-Anlage in Anspruch zu nehmen.

Die Errichtung und Fertigstellung der PV-Anlage hat bei bestehenden und bei neu zu errichtenden Gebäuden, die ausschließlich die Wiener PV-Förderung erhalten, innerhalb von 12 Monaten ab Förderzusage zu erfolgen. 

Gefördert werden ausschließlich effiziente Anlagen. Voraussetzung dafür sind mindestens 900 Volllaststunden im Jahr. Der Nachweis der 900 Volllaststunden hat durch standardisierte Berechnungsmethoden zu erfolgen.

Förderung und Förderantrag für private AntragstellerInnen:

  • Für private AntragstellerInnen (Anlagengröße bis 5 kWp) ist grundsätzlich die Bundesförderung des Klima- und Energiefonds zu beantragen.
  • Für Anlagen, deren Leistung 5 kWp übersteigt, werden die über 5 kWp hinausgehenden kWp vom Land Wien bis 100 kWp mit dem derzeitigen Wiener Landesförderungssatz von 250 Euro pro kWp bzw. bis zu 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses gefördert (abzüglich der Erlöse unter Betrachtung des Zeitraumes der ersten 5 Jahre der Maßnahme). Ab 100 kWp bis 500 kWp werden Anlagen mit 200 Euro pro kWp gefördert.
  • Die Abwicklungsstelle für die Wiener Photovoltaiklandesförderung ist die Kommunalkredit Public Consulting, weitere Infos siehe http://www.wien-pv.at/

Der Förderantrag kann ausschließlich online eingebracht werden. Er muss auch unbedingt vor Beginn der Errichtung der PV-.Anlage gestellt werden.

Förderung für Anlagen, die auf Betrieben errichtet werden:

Für betriebliche Anlagen, deren Leistung 5kWp übersteigt, werden die über die 5 kWp hinausgehenden kWp vom Land Wien mit 250 Euro pro kWp bzw. bis zu 40 Prozent der förderungsfähigen Gesamtkosten gefördert. Die ersten 5 kWp werden vom Land Wien nicht gefördert.

Eine Einreichung beim Klima- und Energiefonds ist für die Antragstellung bei der Wiener Landesförderung aber nicht zwingend erforderlich.

Formular zur Beantragung einer PV-Förderung für Betriebe

Stadt Wien - Energieplanung (MA 20)
1010 Wien, Rathausstraße 14-16, 3. Stock
Telefon: + 43 1 4000-88305
Fax: + 43 1 4000-99-88304
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

7. Vertrag mit einem Abnehmer für den erzeugten PV-Strom

Suchen Sie eine Käuferin bzw. einen Käufer für Ihren PV-Strom und schließen Sie einen Vertrag ab.

Bevor die Anlage in Betrieb genommen werden kann, muss ein Vertrag mit einer Stromhändlerin bzw. einem Stromhändler (bzw. mit einer Bilanzgruppe) abgeschlossen werden, die bzw. der den erzeugten PV-Strom abkauft (Der Verteilernetzbetreiber Wiener Netze GmbH leitet den Strom nur zur Stromabnehmerin bzw. zum Stromabnehmer durch). Ein abgeschlossener Stromabnahmevertrag ist Voraussetzung für die Zählermontage durch die Wiener Netze GmbH.

Daher nehmen Sie Kontakt mit einem österreichischen Stromhändler Ihrer Wahl auf (siehe www.pvaustria.at/strom-verkaufen/), um den erzeugten Solarstrom anzubieten

oder

"OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG", (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Telefonnummer: 05-78766-10) betreffend "Abnahmebestätigung" und Vergütung des eingespeisten Stroms nach dem Ökostromgesetz.

8. Installation der PV-Anlage

Lassen Sie die Photovoltaik-Anlage von einer Fachfirma errichten.

Sobald die beschriebenen administrativen Schritte vollzogen sind, kann mit der Installation der geplanten PV-Anlage begonnen werden. Wenn ein nicht-konzessionierter Elektrofachbetrieb die PV-Anlage installiert, sollte darauf geachtet werden, dass der Anbieter eine Ausführungsqualität sicherstellen kann, die den Vorgaben des Landes Wien und den technischen Richtlinien des Verteilernetzbetreibers Wiener Netze GmbH entsprechen.

9. Zählermontage und Inbetriebnahme

Lassen Sie den PV-Stromzähler montieren und die PV-Anlage in Betrieb nehmen.

Nach erfolgter Abwicklung der Förderung, Antrag auf Genehmigung als Ökostromanlage und Installation der Anlage folgen die Zählermontage und die Inbetriebnahme der PV-Anlage. Für die Zählermontage sowie zur Inbetriebnahme der PV-Anlage durch die Wiener Netze GmbH wird folgendes benötigt:

  • Anmeldung zur Einspeisung eines von Ihnen gewählten Energielieferanten (der den PV-Überschussstrom abnehmen wird).
  • Fertigstellungsanzeige eines konzessionierten Elektrikers Ihrer Wahl.

Daraufhin folgt die Terminvereinbarung mit dem Verteilernetzbetreiber Wiener Netze GmbH (Erdbergstraße 236, 1110 Wien, Telefon: 050 128-10100, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) für die Montage des Messgeräts und für die Inbetriebnahme der Anlage. Bei der Montage des Messgeräts ist die Anwesenheit einer mit der PV-Anlage vertrauten Person empfehlenswert.

10. Stromlieferung

Die Stromproduktion aus der PV-Anlage beginnt. Der Strom wird von Ihnen verbraucht bzw. der Überschuss wird ins Stromnetz eingespeist und zum gewählten Energielieferanten durchgeleitet. Die eingespeiste Strommenge wird der Anlagenbetreiberin bzw. dem Anlagenbetreiber zum vertraglich vereinbarten Tarif und in den vereinbarten Intervallen vergütet.

11. Förderabrechung

Rechnen Sie die Förderung mit der Förderstelle ab und schließen Sie Ihr PV-Bauprojekt somit positiv ab.

Nachdem Sie Ihr Projekt fertiggestellt haben, übermitteln Sie die vollständigen Endabrechnungsunterlagen an die „Kommunalkredit Public Consulting“ (KPC). Beachten Sie dabei Folgendes:

  • Das Projekt muss bis zu dem im Förderungsvertrag festgesetzten Datum umgesetzt sein.
  • Alle wichtigen Informationen zur Endabrechnung finden Sie im Förderungsvertrag.
  • Die Endabrechnung muss bis zu dem im Förderungsvertrag festgesetzten Datum vorliegen. Übermitteln Sie mit den Rechnungen auch das mit dem Förderungsvertrag zugesandte, vollständig ausgefüllte Formular "Annahmeerklärung und Endabrechnung".

Die KPC kontrolliert die im Vertrag geregelten Pflichten wie u. a. technische Auflagen, Informations- und Aufzeichnungspflichten stichprobenartig.

KPC
Serviceteam Photovoltaik
T: 01/31 6 31-730
F: 01/31 6 31-99730
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Weitere Informationen:

 

Alle Angaben ohne Gewähr

Stand: Juli 2020

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