Thermische Solaranlagen bereiten Warmwasser zum Duschen, Baden und Kochen aber auch zur Unterstützung des Betriebes von Heizungsanlagen. Die Sonne strahlt Tag für Tag ein Vielfaches unseres gesamten Energiebedarfs auf die Erde. Mithilfe solcher thermischen Solaranlagen kann diese kostenlose Energie nutzbar gemacht werden. Dadurch können einerseits hohe Energiekosten gespart und andererseits die Verringerung des Einsatzes fossiler Brennstoffe (Erdöl, Kohle, Erdgas) und Uran (Atomkraft) unterstützt werden. Somit leistet jede Betreiberin/jeder Betreiber von solarthermischen Anlagen einen Beitrag zur Entlastung unserer Umwelt. Die Gewinnung von Solarwärme auf Bauwerken in Wien ist auch ein wichtiger und zukunftsweisender Weg zum Klimaschutzziel der Stadt – flächensparend und absolut geräuschlos.
Die folgende Checkliste soll den Weg zur Gewinnung der kostenlosen Sonnenenergie erleichtern. Einige Wiener Solar-Installateurbetriebe bieten auch die Übernahme der gesamten Abwicklung an.
- Baugenehmigung
- Auswahl und Montage der thermischen Solaranlage
- Förderung von thermischen Solaranlagen durch die Stadt Wien
1. Baugenehmigung
Nach der Wiener Bauordnung ist die Errichtung von Solaranlagen "außerhalb vom Grünland-Schutzgebiet sowie von Schutzzonen und Gebieten mit Bausperre" weder baubewilligungspflichtig noch bauanzeigepflichtig (§ 62a Abs.1 lit.24 Wiener BO). Jedoch müssen zwei Punkte beachtet werden:
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"Änderungen an Gebäuden in Schutzzonen, die die äußere Gestaltung, den Charakter oder den Stil eines Gebäudes beeinflussen", somit auch Solaranlagen, sind baubewilligungspflichtig (§ 60 Abs.1 lit.e Wiener BO). Schutzzonen sind auch aus den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen ersichtlich. Anlageninteressierte wenden sich an ihre Bezirkstelle der Baupolizei (MA 37): E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Telefonnummer: 01/4000-8037.
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Die Errichtung von Solaranlagen darf das "örtliche Stadtbild" (siehe § 85 Wiener BO) weder stören noch beeinträchtigen. Um sich Schwierigkeiten (bis hin zur Demontage der Solaranlage) im Nachhinein zu ersparen, ist es anzuraten, zu Beginn der Planung einer thermischen Solaranlage mit der MA 19 (Architektur und Stadtgestaltung) Kontakt aufzunehmen. Nach Möglichkeit sind folgende Unterlagen beizubringen: Dachdraufsicht, Ansicht und Schnitt der Solaranlage sowie ein oder mehrere Fotos vom Anblick des Daches vom Straßenraum aus. Siehe Antrag auf architektonische Begutachtung. Nähere Informationen: MA 19: ReferentInnen zur architektonischen Begutachtung nach Bezirken oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Telefonnummer: 01/4000-88915.
2. Auswahl und Montage der thermischen Solaranlage
Der richtige Partner für die Errichtung einer thermischen Solaranlage ist der Solar-Installateur. Manche Installateurbetriebe sind auf Solaranlagen spezialisiert oder haben zumindest einige Erfahrungen in der professionellen Montage. Listen mit solarerfahrenen Firmen erhalten Sie beim Verband Austria Solar (Hotline: 03112/588612) sowie bei der "AEE Arbeitsgemeinschaft ERNEUERBARE ENERGIE NÖ-Wien", Telefonnummer: 01/71 05 23 beziehungsweise per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
3. Förderung von thermischen Solaranlagen durch die Stadt Wien
Wien hat österreichweit eine der besten Solarförderungen. Um Förderung kann bis spätestens sechs Monate nach Fertigstellung der Solaranlage eingereicht werden (Hinweis: Ab 2015 ist das Förderungsansuchen nur mehr vor Errichtung der Anlage einzureichen). Die aktuelle Förderaktion ist mit Ende 2017 befristet.
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Es sind zwei Förderschienen vorgesehen und die Förderung ist für Ein- bzw. Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser unterschiedlich.
Förderschiene A
Die Förderschiene A gilt für solarthermische Anlagen, die nicht im Zuge einer Neuerrichtung bzw. die nicht infolge einer umfassenden Sanierung eines Gebäudes errichtet werden.
Der Zuschuss für die Errichtung einer solarthermischen Anlage zur Warmwasserbereitung beträgt 25 Prozent der förderbaren Investitionskosten. Maximal wird zu einem Sockelbetrag von 1.000 Euro ein Pauschalbetrag von 70 Euro pro m2 Absoberfläche zugeschossen.
Der Zuschuss für die Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung mit Raumheizungsunterstützung oder zur Kühlung beträgt 35 % der föderbaren Investitionskosten. Maximal wird zu einem Sockelbetrag von 1.000 Euro ein Pauschalbetrag von 100 Euro pro m2 Absorberfläche zugeschossen.
Förderschiene B
Die Förderschiene B gilt für hocheffiziente solarthermische Anlagen, die im Zuge der Neuerrichtung bzw. der umfassenden Sanierung eines Wohnhauses installiert werden.
Der Zuschuss für die Errichtung einer solarthermischen Anlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung beträgt 25 % der förderbaren Investitionskosten, maximal jedoch 2.200 Euro für Einfamilienhäuser bzw. 3.100 Euro für Zweifamilienhäuser. Ab drei Wohneinheiten beträgt die maximale Förderung 650,- Euro pro Wohneinheit. Wird nachweislich mindestens ein Drittel des jährlichen Heizenergiebedarfs (Heizung und Warmwasser durch die solarthermische Anlage gedeckt, so erhöht sich der maximale Zuschuss auf 3.100 Euro für Einfamilienhäuser, 4.400 Euro für Zweifamilienhäuser bzw. 800 Euro pro Wohneinheit (ab drei Wohneinheiten).
Für Vorsteuerabzugsberechtigte (gemäß § 12 Umsatzsteuergesetz 1994) ist die Förderung um ein Sechstel zu vermindern. Für die Inanspruchnahme der Wiener Solarförderung gelten bestimmte Voraussetzungen (z. B. die Errichtung der Anlage darf nicht bereits durch ein Gesetz oder eine Verordnung vorgeschrieben sein; das Gebäude darf über keinen Fernwärmeanschluss verfügen).
Ihre Ansprechpartnerin für die Wiener Solarförderung ist die MA 25 (Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser) in 1200 Wien, Maria-Restituta-Platz 1, Telefonnummer: 01/4000-8025; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Weitere Informationen:
Alle Angaben ohne Gewähr
Stand: Jänner 2020