WUA setzt sich gegen illegale Produkte am Markt ein
Im Rahmen unserer Marktrecherche zu Nanoprodukten stießen wir auch auf illegale Nanoprodukte. Über das Internet und einige Drogerien werden schon seit längerem sogenannten „kolloidale Gold- und Silberlösungen“ vertrieben, teilweise auch von österreichischen Unternehmen. In diesen, auch Silber- und Goldwasser genannten, Präparaten sind laut Beschreibung metallische Nanopartikel von 1 – 10 nm Größe enthalten.

Kolloidales Silber soll nach einigen Beipacktexten gegen schwerste Erkrankungen wirksam sein, wie Gehirnhautentzündung, Lyme-Borreliose, Krebs, Aids, Cholera, Syphilis, etc. Teilweise wird auch behauptet, dass Silber ein essentielles Spurenelement ist, was jedoch nicht zutrifft. Silber ist für den Stoffwechsel des Körpers vollkommen entbehrlich und in hohen Dosen unter anderem neurotoxisch. In der Medizin sind Silberionen schon seit der Antike für ihre antibiotische und desinfizierende Wirkung bekannt. Heute gibt es Silber im medizinischen Bereich aus gutem Grund aber nur mehr in Nischenanwendungen, da es durch wirksamere Stoffe ersetzt werden konnte, die sich nicht wie Silber im Körper anreichern.

Die von den Herstellern empfohlenen Einnahmemengen an kolloidalem Silber sind gering und liegen im Bereich der täglichen, natürlichen Silberaufnahme über die Nahrung. Sie gelten deshalb gemeinhin als unschädlich. Eine medizinische Wirksamkeit der angebotenen kolloidalen Lösungen als Heilmittel konnte aber in keiner seriösen Studie nachgewiesen werden. Die den Goldlösungen nachgesagten positiven Wirkungen auf Psyche und Konzentrationsleistung haben esoterischen Charakter.

Völlig sicher ist die Unschädlichkeit kolloidaler Silber- und Goldlösungen auch in geringen Konzentrationen zudem nicht. Kolloidale Silberpartikel lagern sich nämlich nicht nur auf Organen und in der Haut, sondern (ebenso wie die winzigen Goldpartikel) auch im Gehirn ab, wo sie sich bei regelmäßiger Einnahme anreichern und dann kontinuierlich Metall-Ionen abgeben. Bei einem anderen, lange als ungiftig geltendem Metall, dem Aluminium, hat man inzwischen nachgewiesen, dass es sich ebenfalls im Gehirn ablagert und dort demenzfördernd wirkt.

Verwaltungsstrafverfahren wurde eingeleitet

Manche Hersteller oder Lieferanten empfehlen die Einnahme von kolloidalem Silber auch für Schwangere und Säuglinge, was aus unserer Sicht absolut unverantwortlich ist. Aus diesem Grund haben wir die diesbezüglichen Ergebnisse unserer Marktanalyse auch an das Gesundheitsministerium weitergeleitet. Dieses hat uns mitgeteilt, dass aufgrund der Bestimmungen der EU Verordnung 1170/2009 der Zusatz von Gold und Silber als Wirksubstanzen zu Lebensmitteln generell unzulässig ist, ebenso wie gesundheitsbezogene Angaben ohne die Zulassung als Arzneimittel, welche für keine dieser kolloidalen Silber- und Goldlösungen gegeben ist. Deshalb ist das Ministerium auch tätig geworden. Gegen einen Hersteller wurde bereits ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.

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