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Umwelttipp der Woche

Der Erstentwurf des Ökostromgesetzes vom April 2011 wurde von den Interessensvertretungen der Windkraft- und Photovoltaikbetreiber und von den Umwelt-NGOs in der Luft zerrissen, worauf das für den Entwurf zuständige Wirtschaftsministerium noch einwenig nachgebessert hat. Dieser neue Entwurf wurde schließlich im Juli 2011 mit einer Zweidrittel-Mehrheit im Nationalrat beschlossen. Das Gesetz könnte im Idealfall am 1. Jänner 2012 in Kraft treten.

Ziele für Ökostrom festgelegt

Das im Juli beschlossene Gesetz sieht bis 2020 mengenmäßige Ausbauziele vor. Wasserkraft soll um weitere 1000 MW, Windkraft um weitere 2000 MW ausgebaut werden. Bei der Windkraft würde dies eine Verdreifachung der derzeitigen Kapazität bedeuten. Im Ökostromgesetz 2012 wurde auch erstmals ein Zielwert für Photovoltaikstrom festgelegt. Die angestrebten 1000 MW installierte Leistung bis 2020 würden eine Verzehnfachung bedeuten und sind, wenn man die Basis von etwa 100 MW installierter Leistung betrachtet, ein ambitionierter Wert. Im Vergleich zu Deutschland und Tschechien sind allerdings 900 zusätzliche MW in zehn Jahren eher bescheiden. Deutschland hat alleine im Jahr 2010 über 7300 MW installiert. Das flächen- und einwohnermäßig mit Österreich vergleichbare Tschechien hat im Jahr 2010 knapp 1500 MW installiert. Die Erreichung der Ökostromziele ist durch die E-Control alle zwei Jahre zu überwachen und das Wirtschaftsministerium ist über die Entwicklungen regelmäßig zu informieren.

Mittel zur Zielerreichung (Unterstützungsvolumen)

Zum Abbau der in den letzten Jahren aufgestauten Wartelisten werden für Windkraft einmalig weitere 60 Millionen und für Photovoltaik einmalig weitere 28 Millionen bereitgestellt, wobei jeweils Abschläge zu den ursprünglich zugesicherten Beiträgen in Kauf zu nehmen sind.

Das jährliche Unterstützungsvolumen wurde von 21 auf 40 Millionen angehoben. 

Die 40 Millionen wurden folgendermaßen aufgeteilt:

  • 3,8 Millionen für Photovoltaik
  • 10 Millionen für Biomasse sowie Biogas
  • 11,5 Millionen für Windkraft
  • 1,5 Millionen für Kleinwasserkraft
  • 13,2 Millionen als Resttopf für Wind-, Wasserkraft und Photovoltaik mit Netzparität-Tarif

Sind die Mittel zur Zielerreichung ausreichend?

Die Beantwortung der Frage hängt einerseits von der Entwicklung des Strompreises ab. Grundsätzlich geht man davon aus, dass der Strompreis auf Grund des teilweisen Ausstieges vom Atomstrom in Europa mittelfristig steigen wird, was den erneuerbaren Energieträgern entgegenkommen würde.

Andererseits ist entscheidend wie sich die Erneuerbaren in Zukunft technisch weiterentwickeln. Einsparungspotential ist jedenfalls bei einer Reduktion der Produktionskosten und bei einer höheren Energieausbeute der Anlagen möglich.

Aus Sicht der WUA bringt das Ökostromgesetz 2012 einige Verbesserungen. Es ist allerdings auch nicht der große Wurf, den sich einige nach der Atomkatastrophe in Japan erwartet haben. Das Ökostromgesetz sieht zumindest Mechanismen für Gegenmaßnahmen vor, wenn die Zielsetzungen nicht erreicht werden. Die WUA wird die weitere Entwicklung genau verfolgen und allenfalls Nachbesserungen einfordern. 

Mehr Informationen:

Ökostromgesetz 2012 (309-KB-PDF)
Erläuterungen zum Ökostromgesetz 2012 (280-KB-PDF)

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