Die EU-Biokraftstoff-Richtlinie schreibt ab 2010 eine Beimischung von Biokraftstoffen zu Benzin und Diesel von 5,75 % vor. Eine Erhöhung des Biokraftstoffanteiles bis 2020 wird derzeit in den EU-Gremien diskutiert. Österreich strebt bis 2020 einen Ausbau des Biokraftstoffanteiles auf bis zu 20 % an.
Die österreichischen Umweltanwaltschaften haben diese Ausbaupläne zum Anlass genommen, um sich ausführlich mit der Thematik auseinander zu setzen. Die wesentlichen Erkenntnisse wurden in einem Positionspapier zusammengefasst. Der Grundsatz lautet: „Biomassenutzung ja, aber nicht um jeden Preis!“ Es sind jedenfalls noch genauere Untersuchungen zum Thema „Biomassenutzung in Österreich“ notwendig. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sollten in einem überarbeiteten Biomasse-Aktionsplan einfließen.
Das Positionspapier soll einen offenen Diskussionsprozess mit allen Beteiligten einleiten, um eine nachhaltige Nutzung von Biokraftstoffen in Österreich zu ermöglichen. Die Umweltanwältinnen und Umweltanwälte Österreichs haben sich mit ihren Anliegen daher auch an den Umweltminister gewandt.
Mehr Informationen:
Positionspapier "Energetische Biomassenutzung für die Produktion von Agrotreibstoffen" der Österreichischen Umweltanwaltschaften (180-KB-PDF)