Abschnitt Schwechat bis Süßenbrunn
In der Zeit von 13. Oktober bis 1. Dezember 2011 wurden die Projektunterlagen und die Umweltverträglichkeitserklärung zum Straßenprojekt „S 1 Wiener Außenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat – Süßenbrunn“ öffentlich aufgelegt. Im Projekt enthalten ist auch die Untertunnelung des Nationalparkgebietes in der Oberen Lobau.
Vollständigkeitsprüfung erfolgte ohne WUA
Das Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren wurde bereits im März 2009 von der ASFINAG beantragt. Leider hat es das Verkehrsministerium verabsäumt, die WUA bereits ab 2009 in die Vollständigkeitsprüfung der Projektunterlagen einzubinden, wie dies im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz vorgesehen ist. Durch diese rechtswidrige Vorgangsweise ist das gesamte Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren mit einem schweren Verfahrensmangel bedroht, der zur Aufhebung der gesamten Umweltverträglichkeitsprüfung führen kann. Mangels Berufungsmöglichkeit ist dieser schwere Mangel in zweiter Instanz auch nicht heilbar.
Die WUA hat in ihrer Stellungnahme auf folgende weitere Schwerpunkte hingewiesen:
- In der gesamten Umweltverträglichkeitserklärung bleiben die Auswirkungen der S 8 unberücksichtigt, obwohl die UVP zur S 8 bereits im Juli 2011 eingereicht wurde und die Verkehrsfreigabe genauso wie bei der S 1 im Jahr 2016 erfolgen soll.
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Auf Grund der fehlenden Einbindung der S 8 sind sämtliche Grundlagendaten für die Lärm- und Luftberechnungen mangelhaft und ergänzungsbedürftig.
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Die in den Projektunterlagen zu Grunde gelegten Planungen sind zum Teil veraltet (vgl. Anbindung A 23, Kosten-Nutzen-Berechnung aus 2003) und müssen angepasst werden.
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Die geplante Teilverkehrsfreigabe von Süßenbrunn bis Großenzersdorf schafft ab 2016 eine völlige neue Verkehrssituation, die zumindest 10 Jahre anhält (geplante Fertigstellung des Lobautunnels 2025). Diese Auswirkungen der Teilverkehrsfreigabe bleiben in der Umweltverträglichkeitserklärung völlig unberücksichtigt.
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Der Abtransport der Aushubmassen ausschließlich per LKW widerspricht dem Immissionsminimierungsgebot des § 17 Abs 2 Z 2 UVP-G. Eine Genehmigungsfähigkeit des ausschließlichen Transportes per LKW bei ausreichenden Alternativen (Bahn, Schiff) ist unserer Ansicht nach nicht gegeben.
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Es fehlt eine Darstellung der Unsicherheiten, der möglichen Schwierigkeiten und Gefährdungen, die sich in der Bauphase in Hinblick auf den Umwelt- und Gewässerschutz sowie auf den Arbeitnehmerschutz ergeben können.
- Die zahlreichen Mängel und fehlenden Erhebungen, wie vor allem das Fehlen der Auswirkungen der S 8 und der Teilverkehrsfreigabe, machen jedenfalls eine Verbesserung und Ergänzung der Projektunterlagen notwendig. In Anbetracht der fehlenden Einbindung der Umweltanwaltschaften bei der Vollständigkeitsprüfung sollten die verbesserten Projektunterlagen öffentlich aufgelegt und eine neuerliche Stellungnahmemöglichkeit eingeräumt werden.
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Mehr Informationen:
Stellungnahme der WUA zur S 1 Wiener Außenring-Schnellstraße, Abschnitt Schwechat bis Süßenbrunn, November 2011 (64-KB-PDF)