Am 13. Juni 2019 findet ab 16:30 Uhr im Amtshaus Leopoldstadt, Karmelitergasse 9, 1020 Wien, die öffentliche Erörterung zum grenzüberschreitenden UVP-Verfahren statt. Die Wiener Umweltanwaltschaft hat für die Österreichischen Bundesländer die öffentliche Erörterung organisiert. Ukrainische Experten stehen aus diesem Anlass für alle Fragen zum Projekt zur Verfügung. Die bei dieser Gelegenheit gestellten Fragen und Anmerkungen sind in der Folge im Verfahren zu berücksichtigen.
Fertigstellung eines KKW im Land der Katastrophe von Tschernobyl
Die Blöcke 1 und 2 des KKW gingen 1987 und 2004 in Betrieb. Der Bau des KKW wurde in den Jahren 1981 bis 1985, also noch vor der Nuklearkatastrophe von Tschernobyl, begonnen. Die beiden bereits in Betrieb befindlichen Blöcke sind sowjetische Druckwasserreaktoren vom Typ WWER 1000/320, wie auch jene am Standort Temelin (Tschechien). Die Blöcke 3 und 4 sollen Reaktoren des Typs WWER-1000/392B werden.
Die Fertigstellung der Reaktorblöcke, deren Bau in den 1980-er Jahren begonnen wurde und für lange Zeit unterbrochen war, ist äußerst kritisch zu sehen. Einerseits entspricht die umgesetzte Technik bei Weitem nicht mehr dem Stand der Technik, andererseits ergeben sich durch die vielen schwerwiegenden Brüche in der Baugeschichte des KKW wesentliche Probleme in der Dokumentation und Erhaltung der bereits errichtenden Strukturen und Einrichtungen.
Der Standort des KKW befindet sich in einer Entfernung von rund 700 Kilometer zur österreichischen Staatsgrenze. Das KKW ist damit rund 200 Kilometer näher als Tschernobyl.
Das Verfahren bisher
Österreich beteiligt sich seit 2011 am grenzüberschreitenden UVP-Verfahren gemäß Espoo Konvention. Im Jahre 2015 wurde das Verfahren aufgrund der politischen Entwicklung unterbrochen. Im April 2017 wurde Österreich informiert, dass das grenzüberschreitende UVP-Verfahren weitergeführt wird. Wenn auch das Kraftwerk nicht in der Ostukraine liegt, wird der Ausbau der Kernenergie in einem Land mit regional instabilen Verhältnissen als problematisch erachtet. Die Dokumentation zur öffentlichen Auflage sowie die Unterlagen sind auf der Homepage des Umweltbundesamtes nachzulesen.