Geheimnisse der Wiener Stadtnatur

Newsflash

Es freut uns sehr, dass der Tätigkeitsbericht 2024 der Wiener Umweltanwaltschaft vom Wiener Landtag einstimmig zur Kenntnis genommen wurde. Zum Tätigkeitsbericht 2024

Umwelttipp der Woche

Genießen Sie das Wiener Trinkwasser 
In den letzten Jahren hat das „normale“ Leitungswasser als Alltagsgetränk an Bedeutung gewonnen. Einerseits ist es wohlschmeckend und erfrischend, andererseits wird es durch die Wasserleitung "frei Haus" geliefert und ist kostengünstig. Wenn Sie kühles Wasser bevorzugen, empfehlen wir, mit dem Wasser, das Sie ablaufen lassen, die Blumen zu gießen.

Der vom Justizministerium ausgearbeitete Gesetzesentwurf sieht im neuen § 1319 b eigene Haftungsbestimmungen für Bäume vor. Die Landesumweltanwaltschaften sehen den Gesetzesvorschlag als ersten wichtigen Schritt. Der Baum wird mit dieser neuen Bestimmung nicht mehr einem Bauwerk gleichgesetzt (vgl. § 1319 ABGB). Der Sorgfaltsmaßstab für die Baumhalter sollte aber an die Wegehalterhaftung angepasst werden und die Baumhalter nur für grobe Fahrlässigkeit haften. 

Als nächsten Schritt sollten auch die Bestimmungen im Forstgesetz angepasst werden, indem die Eigenverantwortung der Waldnutzer*innen einen gesetzlichen Niederschlag findet.

Mehr Informationen:

Stellungnahme der Landesumweltanwaltschaften zum Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2024

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