Geheimnisse der Wiener Stadtnatur

Newsflash

Es freut uns sehr, dass der Tätigkeitsbericht 2024 der Wiener Umweltanwaltschaft vom Wiener Landtag einstimmig zur Kenntnis genommen wurde. Zum Tätigkeitsbericht 2024

Umwelttipp der Woche

So wird die Anreise zum Urlaub
Fahren Sie mit dem Zug in die Ferien, so schonen Sie das Klima und ersparen sich Staus. Ist es notwendig mit dem Auto in das Urlaubsdomizil zu reisen, nehmen Sie den Autroreisezug – bequeme Anreise und ihr Auto steht Ihnen vor Ort  zur Verfügung. Oder Sie entscheiden sich für eine „entschleunigte“ Anreise – das heißt planen Sie ein bis zwei Tage mehr für die Anfahrt ein und machen Sie schon die Fahrt in den Urlaub zum Erlebnis.

Der vom Justizministerium ausgearbeitete Gesetzesentwurf sieht im neuen § 1319 b eigene Haftungsbestimmungen für Bäume vor. Die Landesumweltanwaltschaften sehen den Gesetzesvorschlag als ersten wichtigen Schritt. Der Baum wird mit dieser neuen Bestimmung nicht mehr einem Bauwerk gleichgesetzt (vgl. § 1319 ABGB). Der Sorgfaltsmaßstab für die Baumhalter sollte aber an die Wegehalterhaftung angepasst werden und die Baumhalter nur für grobe Fahrlässigkeit haften. 

Als nächsten Schritt sollten auch die Bestimmungen im Forstgesetz angepasst werden, indem die Eigenverantwortung der Waldnutzer*innen einen gesetzlichen Niederschlag findet.

Mehr Informationen:

Stellungnahme der Landesumweltanwaltschaften zum Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2024

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