Rathauskorrespondenz vom 31.5.2007

Utl.: Umweltanwaltschaften fordern Rücknahme der Haftungserleichterungen für Unternehmen

Wien (RK). Der neueste Entwurf des Bundes-Umwelthaftungsgesetzes wurde auf Druck der heimischen Wirtschaft in wesentlichen Punkten zu Gunsten der potentiell haftenden Unternehmen abgeändert - dies ohne Kenntnis der Öffentlichkeit und der normalerweise am Begutachtungsprozess beteiligten Stellen.

Die dem Gesetz zu Grunde liegende europäische Umwelthaftungsrichtlinie sieht ein verschuldensunabhängiges Haftungsregime für durch bestimmte Tätigkeiten verursachte Umweltschäden vor. In Abweichung von diesem Grundsatz enthält der jetzige Entwurf in zwei wesentlichen Bereichen Haftungsausschlüsse. Können Unternehmer nachweisen, dass sie kein Verschulden am Eintreten eines Umweltschadens trifft, haben diese nicht für die Sanierung von eingetretenen Schäden einzustehen, wenn und soweit der Betrieb behördlich genehmigt wurde (Normalbetrieb) oder wenn der Eintritt eines Schaden nicht vorhersehbar war (Entwicklungsrisiko). Die Kosten einer Sanierung würde in diesen Fällen der Staat übernehmen müssen. Diese verschuldensabhängige Haftung widerspricht der Umwelthaftungsrichtlinie und würde in sensiblen Bereichen wie der Gentechnik zu einer Verschlechterung des bestehenden Haftungsrechts führen.

Die Österreichischen Umweltanwältinnen und Umweltanwälte sprechen sich ausdrücklich gegen die Aufnahme der Haftungsausschlussgründe des genehmigten Normalbetriebes und des Entwicklungsrisikos aus. Die Beibehaltung der derzeitigen Ausnahmeregelungen würde das unternehmerische Risiko auf die Allgemeinheit abwälzen und wäre daher nicht geeignet Unternehmen dazu anzuhalten, in die Vermeidung von Umweltschäden zu investieren. (Schluss) ru

 

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