Rathauskorrespondenz vom 15.10.2007

Utl.: Umsetzung der EU-Umwelthaftungsrichtlinie ist längst überfällig

Wien (RK). Die EU-Richtlinie sieht eine starke Orientierung am Verursacherprinzip vor. Durch das Verursacherprinzip ist ein Betrieb, der einen Umweltschaden oder die Gefahr eines Umweltschadens verursacht, dafür finanziell verantwortlich zu machen. Die Betreiber sollen dadurch veranlasst werden, Maßnahmen zu treffen und Praktiken zu entwickeln, mit denen Gefahren von Umweltschäden auf ein Minimum beschränkt werden.****

Nach gezieltem Lobbying wurde das Verursacherprinzip in der Regierungsvorlage fast gänzlich fallengelassen und in wesentlichen Punkten zu Gunsten der potentiell haftenden Unternehmen abgeändert. Durch weit reichende Haftungsausschlüsse werden praktisch sämtliche Risiken eines Umweltschadens auf die Steuerzahler abgewälzt. Diese Aushöhlung des Verursacherprinzips widerspricht den eindeutigen Zielen der EU- Umwelthaftungsrichtlinie und würde in sensiblen Bereichen wie der Gentechnik zu einer Verschlechterung des bestehenden Haftungsrechts führen.

Die Frist zur Umsetzung der EU-Umwelthaftungsrichtlinie ist bereits am 30. April 2007 abgelaufen. Eine Umsetzung der Richtlinie durch den Bundesgesetzgeber bis spätestens Ende 2007 ist daher dringend notwendig. Sollte das Bundes-Umwelthaftungsgesetz nicht Konform der Richtlinien umgesetzt werden, wäre ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich zu befürchten.

"Der Bundesgesetzgeber sollte daher ein Umwelthaftungsgesetz beschließen, das seinem Namen gerecht wird. Dazu müssen die in der Regierungsvorlage eingefügten Haftungsausschlussgründe des genehmigten Normalbetriebes und des Entwicklungsrisikos wieder rückgängig gemacht werden", fordert die Wiener Umweltanwältin Dr. Andrea Schnattinger. (Schluss) ru

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