Vogelschutz - Richtlinie

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Begriff Definition
Vogelschutz - Richtlinie
Rechtsgrundlage: Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten

Ziel ist die Erhaltung sämtlicher wild lebender Vogelarten, die im europäischen Gebiet der Mitgliedsstaaten heimisch sind. Sie hat den Schutz, die Bewirtschaftung und die Regulierung dieser Arten zum Ziel und regelt die Nutzung dieser Arten.

TPL_WUA_ADDITIONAL_INFORMATION