IG-L
| Begriff | Definition |
|---|---|
| IG-L |
Immissionsschutzgesetz - Luft
Ziele des Gesetzes sind der dauerhafte Schutz der Gesundheit des Menschen, des Tier- und Pflanzenbestandes vor schädlichen Luftschadstoffen sowie der Schutz des Menschen vor unzumutbar belästigenden Luftschadstoffen und die vorsorgliche Verringerung der Immission von Luftschadstoffen. |
