ÖNORMEN dürfen keinesfalls unsachlicherweise das Recycling von Baurestmassen verhindern oder beeinträchtigen!
Der vorliegende Entwurf der ÖNORM B 4710-1 (Recyclingbeton) sieht nicht - wie eigentlich auf Basis der stattfindenden Innovationen zu erwarten wäre - eine Stärkung der Einsatzmöglichkeiten von Recyclingmaterialien vor, sondern - entgegen sämtlichen europäischen und nationalen Rechtsnormen und Bestrebungen - sogar ein Zurückdrängen derselben. Die Umweltanwältinnen und Umweltanwälte Österreichs haben eine gemeinsame Stellungnahme gegen diesen Normentwurf eingebracht.

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