Am 11.4.2008 wurde die so genannte Techniknovelle 2007 im Landesgesetzblatt für Wien kundgemacht. Diese bringt bedeutende Neuerungen für die Wiener Bauordnung mit sich, da dadurch die Gebäuderichtlinie der EU umgesetzt wird.

Die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden („Gebäuderichtlinie“) trat am 4.1.2003 in Kraft. Sie hat die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz der Gebäude unter Berücksichtigung der klimatischen Verhältnisse sowie der Anforderungen an die Gebäudenutzung und der Kostenwirksamkeit zum Ziel (Art. 1 der Richtlinie 2002/91/EG).

Die Richtlinie war spätestens bis zum 4.1.2006 in österreichisches Recht umzusetzen. Die Umsetzung erforderte Änderungen der (landesrechtlichen) baurechtlichen Bestimmungen (Techniknovelle 2007) sowie den Erlass eines Bundesgesetzes, das die Energieausweis-Vorlagepflicht bei Verkauf oder In-Bestandgabe von Gebäuden und Nutzungsobjekten regelt (Energieausweis-Vorlage-Gesetz – EAVG).

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