Die Techniknovelle 2007 (Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien, das Wiener Kleingartengesetz 1996, das Wiener Bauprodukte- und Akkreditierungsgesetz und das Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz geändert werden, LGBl. Für Wien, Nr. 24/2008) bedeutete für die Wiener Bauordnung folgende Neuerungen:

  • Einerseits die Definition von energetischen Mindestanforderungen an Gebäude und
  • andererseits die Erstellung eines Energieausweises bzw. den verpflichtenden Nachweis über die Einsetzbarkeit alternativer Systeme 

 

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