Geheimnisse der Wiener Stadtnatur

Newsflash

Es freut uns sehr, dass der Tätigkeitsbericht 2024 der Wiener Umweltanwaltschaft vom Wiener Landtag einstimmig zur Kenntnis genommen wurde. Zum Tätigkeitsbericht 2024

Umwelttipp der Woche

Kaufen und bezahlen Sie keinen Atomstrom
Der Wechsel zu einem atomstromfreien Stromanbieter ist einfach und kostenlos. Idealerweise wählen Sie einen Ökostromanbieter, der garantiert, dass er den Ausbau neuer Ökostromanlagen finanziert und nicht mit Atomstrom handelt. Beachten Sie dazu die Informationen zum Wechsel des Stromlieferanten.

Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie

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Begriff Definition
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
FFH-Richtlinie
Rechtsgrundlage: 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 über die Erhaltung von Tieren, Pflanzen, und natürlichen Lebensräumen

Ziel ist die Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen im europäischen Gebiet der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Insbesondere soll ein günstiger Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse bewahrt oder wiederhergestellt werden.

TPL_WUA_ADDITIONAL_INFORMATION