Geheimnisse der Wiener Stadtnatur

Newsflash

Kommt mit uns auf eine Enttdeckungsreise durch Wien - Die Freizeittipps der WUA:
Hier gibt es zahlreiche Lebensräume und Lebewesen zu bestaunen: von verliebten Reihern, über prächtige Baumriesen bis hin zu grünen Fassaden. Wir haben einige besondere Orte ausgewählt! Mehr ...

Umwelttipp der Woche

Weihnachtszeit ist Spielzeugzeit
Das richtige Spielzeug regt die Fantasie an. Qualität geht hier vor Quantität! Beachten Sie beim ökologischen Einkauf von Spielsachen bitte die Tipps von „die umweltberatung“. Kaufen Sie nur im Fachhandel. Produkte aus Billigshops sind meist nicht kontrolliert und halten sich oft nicht an gültige Vorschriften. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine schöne und ökologische Weihnachtszeit!

Espoo- Konvention

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Begriff Definition
Espoo- Konvention
Die UNECE (United Nations Economic Commission for Europe)-Konvention über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) wurde am 25. Februar 1991 in Espoo (Helsinki, Finnland) unterzeichnet. Die Konvention trat am 10.09.1997 in Kraft. Diese regelt die Beteiligung betroffener Staaten an UVP-Verfahren in anderen Staaten, wenn bei bestimmten geplanten Projekten mit erheblichen grenzüberschreitenden Auswirkungen (Emissionen) zu rechnen ist. Die Beteiligung der betroffenen Staaten besteht in Benachrichtigungen, Dokumentationen und Konsultationen.
Österreich ratifizierte die Espoo-Konvention im Juli 1994, mit BGBl. III Nr. 201/1997 erfolgte die Kundmachung. Die Konvention wurde durch das UVP-G 2000, BGBl. I 2000/89 (§ 10 – Grenzüberschreitende Umweltauswirkungen) umgesetzt. Auch die Europäische Union ratifizierte die Espoo-Konvention.  

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