Geheimnisse der Wiener Stadtnatur

Newsflash

Kommt mit uns auf eine Enttdeckungsreise durch Wien - Die Freizeittipps der WUA:
Hier gibt es zahlreiche Lebensräume und Lebewesen zu bestaunen: von verliebten Reihern, über prächtige Baumriesen bis hin zu grünen Fassaden. Wir haben einige besondere Orte ausgewählt! Mehr ...

Umwelttipp der Woche

BIO is(s)t’s besser 
Produkte aus biologischer Landwirtschaft bedeuten artgerechte Tierhaltung, geringeren Energieeinsatz, weniger Emissionen und natürlich den Verzicht auf Pestizide. Durch das langsamere Wachstum (ohne Kunstdünger) werden mehr Aromastoffe und Vitamine gebildet. Bio schmeckt deshalb häufig besser und es sichert die Gesundheit unserer Ackerböden durch die sanfte Bewirtschaftung.

Espoo- Konvention

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Begriff Definition
Espoo- Konvention
Die UNECE (United Nations Economic Commission for Europe)-Konvention über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) wurde am 25. Februar 1991 in Espoo (Helsinki, Finnland) unterzeichnet. Die Konvention trat am 10.09.1997 in Kraft. Diese regelt die Beteiligung betroffener Staaten an UVP-Verfahren in anderen Staaten, wenn bei bestimmten geplanten Projekten mit erheblichen grenzüberschreitenden Auswirkungen (Emissionen) zu rechnen ist. Die Beteiligung der betroffenen Staaten besteht in Benachrichtigungen, Dokumentationen und Konsultationen.
Österreich ratifizierte die Espoo-Konvention im Juli 1994, mit BGBl. III Nr. 201/1997 erfolgte die Kundmachung. Die Konvention wurde durch das UVP-G 2000, BGBl. I 2000/89 (§ 10 – Grenzüberschreitende Umweltauswirkungen) umgesetzt. Auch die Europäische Union ratifizierte die Espoo-Konvention.  

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