Glossar
Begriff | Definition |
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Sondergebiete |
SO
Ausstellungsgelände, Grundflächen für Klär- und Rückstauanlagen, Wasserbehälter, Freistreifen, Zeltplätze, Lagerplätze und Ländeflächen (aus der Zeichenerklärung für den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) |
Sondernutzungsgebiete |
SN
(aus der Zeichenerklärung für den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) |
Spaltprodukt |
Nach einer Kernspaltung (zum Beispiel von Uran ) bleiben leichtere Kerne übrig. Diese besitzen gewöhnlich zu viele Neutronen , um stabil zu sein. Diese Spaltprodukte gehen über Zerfälle in stabilere Kerne über, sind aber bis dahin häufig stark radioaktiv. 137Cs (Cäsium), 131I (Iod) und 90Sr (Strontium) sind zum Beispiel typische Spaltprodukte des Urans.
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Spaltstoff |
Ein Spaltstoff ist ein Nuklid (bestimmter Atomkern ), der durch Kernspaltung Energie freisetzt. Der Spaltstoff in einem Reaktor oder einer Atombombe ist der Brennstoff und Energielieferant in der Kettenreaktion . Häufig wird Uran ( 235U) oder Plutonium ( 239Pu ) als Spaltstoff verwendet. Manche Thoriumisotope eignen sich ebenfalls. Nicht alle Spaltstoffe sind radioaktiv. Erst unter Teilchenbeschuss ( Neutronenenbeschuss ) werden sie zur Spaltung angeregt.
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Speisewasserkreislauf |
Die Versorgung eines Kessels oder eines Reaktors zur Abfuhr der dort erzeugten Nutzwärme wird als Speisewasserkreislauf bezeichnet. Das enthaltene Wasser heißt Speisewasser. Im Falle eines Siedewasserreaktors (SWR) geht der Speisewasserkreis sowohl durch den Reaktor als auch durch die Turbine . Dieses Wasser ist daher nicht gut zu verspeisen. Im Druckwasserreaktor (DWR) wird der Sekundärkreislauf häufig auch Speisewasserkreis genannt.
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Spk |
Parkschutzgebiete
(aus der Zeichenerklärung für den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) |
Stadtökologie |
Ist diejenige Teildisziplin der Ökologie, die sich mit den städtischen Biozönosen (Lebensgemeinschaft von Pflanzen- und Tierarten in einem Biotop), Biotopen und Ökosystemen, ihren Organismen und Standortbedingungen sowie mit Struktur, Funktion und Geschichte urbaner Ökosysteme beschäftigt.
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Stahlliner |
Ein Stahlliner ist eine gasdichte Stahlhülle im Inneren eines Containments . Der Stahlliner soll bei Unfällen in einem Kernkraftwerk (KKW) das Austreten von radioaktiven Stoffen in die Umwelt verhindern.
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Station Blackout |
"Station Blackout" ist der vollständige Ausfall der Stromversorgung eines Kraftwerks.
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Strahlung |
Strahlung ist ein allgemeiner Begriff für lichtartige Emission ohne Aussage über Art, Energie oder Gefährlichkeit. Begrifflich unterscheidet man unter anderem Röntgenstrahlung , UV - und Infrarotstrahlung , sowie radioaktive Strahlung .
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Struktureinheit |
StrE
(aus der Zeichenerklärung für den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) |
Strukturgebiet |
StrG
(aus der Zeichenerklärung für den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) |
Strukturpläne |
Str
laut § 5 (4) vor der Bauordnung November 1976 (aus der Zeichenerklärung für den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) |
SUP |
Strategische Umweltprüfung
Die Strategische Umweltprüfung (SUP) ist ein Prüfungsverfahren um Strategien und Planungen hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit zu untersuchen. Im Unterschied zur UVP setzt die SUP zeitlich vor dem konkreten Einzelprojekt an und ermöglicht so eine vorausschauende Analyse verschiedenster Umweltaspekte und die Ermittlung von Alternativen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden für den EU-Raum durch die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme geschaffen, die innerstaatliche Umsetzung dieser Richtlinie erfolgte durch deren Einarbeitung in verschiedene Bundes- und Landesgesetze. |
Sww |
Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel
Schutzgebiet gemäß Bauordnung für Wien. Der Wald- und Wiesengürtel ist bestimmt für die Erhaltung und Schaffung von Grünflächen zur Wahrung der gesundheitlichen Interessen der Bewohner der Stadt und zu deren Erholung in freier Natur. Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung solcher Grünflächen ist zulässig. Es dürfen nur Bauten kleineren Umfanges errichtet werden, die land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen (Bienenhütten, Werkzeughütten und ähnliches), ferner die für die in freier Natur Erholung suchende Bevölkerung oder für die widmungsgemäße Nutzung und Pflege notwendigen Bauten auf jenen Grundflächen, die für solche Zwecke im Bebauungsplan vorgesehen sind. Alle diese Bauten dürfen keine Wohnräume enthalten, mit Ausnahme von Wohnräumen in Bauten für die forstwirtschaftliche Nutzung und Pflege, die nach dem Bebauungsplan zulässig sind. |