Geheimnisse der Wiener Stadtnatur

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Kommt mit uns auf eine Enttdeckungsreise durch Wien - Die Freizeittipps der WUA:
Hier gibt es zahlreiche Lebensräume und Lebewesen zu bestaunen: von verliebten Reihern, über prächtige Baumriesen bis hin zu grünen Fassaden. Wir haben einige besondere Orte ausgewählt! Mehr ...

Umwelttipp der Woche

Glossar

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Begriff Definition
Uranzentrifuge
Die Uranzentrifuge ist eine Maschine zur Anreicherung von Uran . Dabei muss das Uranisotopengemisch zuerst als Gas (etwa UF6 )vorliegen. Durch sehr schnell rotierende Zylinder wird es in seine Isotope aufgetrennt. Dabei wird der kleine Massenunterschied (3 Neutronmassen) von 238U und 235U genutzt. Das schwerere 238U wird durch die größeren Zentrifugalkräfte stärker nach außen gedrängt. Die Konzentration von 235U im Innern des rotierenden Zylinders steigt dadurch etwas an. Dieses nun leicht angereicherte UF6-Gas wird über weitere Zentrifugen geführt, um den 235U-Anteil weiter zu erhöhen. Neben der Brennstoff herstellung für Kernreaktoren haben Uranzentrifugen eine wesentliche Bedeutung bei der Erzeugung von kernwaffenfähigem Uran. Um nennenswerte Mengen von angereichertem Uran zu erhalten, sind mehrere tausend Zentrifugen in einer Anreicherungsanlage als Kaskade nötig. Die Errichtung einer solchen Anlage ist entsprechend teuer und technisch schwierig. Uranzentrifugen fallen unter Embargogüter. Sie sind magnetisch gelagert und besitzen Peripheriegeschwindigkeiten nahe der Schallgeschwindigkeit oder darüber. Der Energieaufwand einer Zentrifugenkaskade ist vergleichbar mit dem Stromverbrauch einer Kleinstadt.
UV-Licht
Ultraviolettstrahlung sind elektromagnetische Wellen der Wellenlänge von 5 bis 380 nm.
UVE
Umweltverträglichkeitserklärung
Jedem Antrag auf Genehmigung eines UVP -pflichtigen Vorhabens ist zwingend eine Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) anzuschließen. Die UVE hat Angaben über das Vorhaben, Standort, Art und Umfang, allenfalls geprüfte alternative Lösungsmöglichkeiten, die vom Vorhaben möglicherweise beeinträchtigte Umwelt, die möglichen erheblichen Umweltauswirkungen und Maßnahmen zu ihrer Hintanhaltung zu enthalten.
UVP
Umweltverträglichkeitsprüfung
Aufgabe der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen umweltrelevanter Vorhaben auf fachlicher Grundlage festzustellen, zu beschreiben und zu bewerten. Eine integrative Prüfung soll Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Umweltbelangen berücksichtigen. Durch die Einbindung der Öffentlichkeit soll die UVP Grundlage für einen rationalen Diskurs über Umweltauswirkungen von Projekten sein und Konflikte um die Vorhabensrealisierung entschärfen. Rechtsgrundlagen:
  • Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G) (329 KB-PDF)

  • Richtlinie 85/337/EWG vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten

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