Zur Kurzübersicht haben wir hier für Österreich relevante Rechtsgrundlagen und Dokumente zum Klimaschutz zusammengestellt.

Kernstück internationaler Klimaabkommen ist die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen.

Diese war Grundlage für das Kyoto-Protokoll, mit dem auch die Voraussetzungen für den Handel mit Emissionsrechten geschaffen wurden. Siehe auch Kyoto-Vereinbarung

Im Kyoto-Protokoll hatte sich Österreich rechtsverbindlich verpflichtet, seine Treibhausgas-Emissionen (gerechnet in CO2-Äquivalenten) in der Verpflichtungsperiode 2008 bis 2012 gegenüber 1990 um 13 % zu senken. Da Österreichs Emissionen in diesem Zeitraum aber stiegen, mussten zum Ausgleich 70 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente in Form von Zertifikaten eingesetzt, bzw. zugekauft werden. Damit wurden Klimaschutzprojekte außerhalb Österreichs finanziert.

Der Emissionshandel als Instrument des Klimaschutzes ist im Bereich der Europäischen Union durch die Emissionshandelsrichtlinie geregelt und wurde in Österreich durch das Emissionszertifikate-Gesetz umgesetzt. Siehe Emissionshandelsrichtlinie und EZG

Im Rahmen des „Klima- und Energiepakets 2020 der EU“ ist Österreich verpflichtet, seine Treibhausgas-Emissionen (ohne Emissionshandel) bis 2020 gegenüber dem Referenzjahr 2005 um 16 % zu reduzieren.

Im Österreichischen Klimaschutzgesetz wurden die jährlichen Höchstmengen von Treibhausgasemissionen nach Sektoren für den Verpflichtungszeitraum 2013 bis 2020 festgelegt.

Laut „Klima- und Energiepolitik bis 2030“ der EU ist Österreich verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen (ohne Emissionshandel) bis 2030 um 36 % reduzieren.

Österreich legte der EU einen entsprechenden Umsetzungspfad vor, mit dem Titel „Integrierter nationaler Energie- und Klimaplan für Österreich (2021 – 2031)“

Das Übereinkommen von Paris hat Österreich ebenfalls als Teil der EU ratifiziert. Es verpflichtet Österreich, einen fairen Anteil am Klimaschutz zu leisten, um die Erhöhung der globalen Durchschnittstemperatur durch die menschenverursachte Klimakrise deutlich unter 2 Grad zu halten, bzw. möglichst bei 1,5 Grad zu stoppen.

Im November 2018 publizierte die EU Kommission eine Mitteilung, nach der die EU bis zum Jahr 2050 klimaneutral sein will.

Das aktuelle Programm der Bundesregierung von 2020 – 2024 (ÖVP und Grüne) legt fest, dass Österreich bereits bis 2040 klimaneutral werden soll.

Das Koalitionsabkommen in Wien (SPÖ und Neos) hat 2020 für Wien ebenfalls „Klimaneutralität bis 2040“ als Ziel festgeschrieben.

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