Geheimnisse der Wiener Stadtnatur

Newsflash

Kommt mit uns auf eine Enttdeckungsreise durch Wien - Die Freizeittipps der WUA:
Hier gibt es zahlreiche Lebensräume und Lebewesen zu bestaunen: von verliebten Reihern, über prächtige Baumriesen bis hin zu grünen Fassaden. Wir haben einige besondere Orte ausgewählt! Mehr ...

Umwelttipp der Woche

In Kozloduj stehen zur Zeit vier – nach dem Beitrittsübereinkommen zur Europäischen Union von Bulgarien – stillgelegte Reaktoren des Typs WWER 440/230. Zwei Reaktoren vom Typ WWER 1000/320 sind in Betrieb. Zwei der aus Sicherheitsgründen stillgelegten Reaktoren sollen, wenn es nach dem Willen des bulgarischen Parlaments und der Regierung geht, wieder in Betrieb genommen werden. Wurde vor kurzem noch die Gaskrise, welche Bulgarien sicher härter als die Slowakei getroffen hat, als Grund vorgeschoben, ist es jetzt nach deren Ende nur noch das Hoffen auf schnelles Geld aus Stromexporten.

WWER 440/230 eine Gefahr für Europa!

Nach Meinung internationaler Experten, auch aus dem Kreis der IAEA, entspricht der WWER 440/230 weder internationalen Sicherheitsstandards noch ist er durch technische Maßnahmen oder Umbauten an diese – ökonomisch vertretbar – heranzuführen. Der Reaktortyp hat zahlreiche konstruktive Mängel. Für die Anlage in Kozloduj hat eine Mission der IAEA in den 1990-er Jahren darüber hinaus noch weitere schwerwiegende Sicherheitsmängel festgestellt. Der Standort Kozloduj ist des weiteren schwer Erdbeben gefährdet, was auch durch Beben in der jüngsten Vergangenheit dokumentiert ist. Die WWER 440/230 am Standort sind nicht in der Lage dieser Gefahr ausreichend zu widerstehen!

Standpunkt der Wiener Umweltanwaltschaft

Die Wiederaufnahme des Betriebs von Kozloduj 3 und 4 ist für die Wiener Umweltanwaltschaft inakzeptabel. Bei den Anlagen handelt es sich um völlig veraltete und auf Grund ihres Zustands zusätzlich hoch gefährliche Reaktoren. Bulgarien hat sich im Rahmen des EU-Beitritts zur Schließung der Reaktoren verpflichtet. Nach dem Ende der Gaskrise besteht kein vertretbarer Grund ein derartiges Risiko für ganz Europa wieder einzugehen. Wenn Bulgarien Geld benötigt, darf dies nicht auf Kosten der Sicherheit aller europäischen Bürger/innen geschehen. Sollte Bulgarien die Rektoren tatsächlich in Betrieb nehmen, wäre nach Ansicht der Wiener Umweltanwaltschaft – wie im Fall von Bohunice V1 – ein Vertragsverletzungsverfahren gemäß Artikel 226 EG-Vertrag unumgänglich.

Mehr Informationen:

KKW Kozloduj - Detailinformationen der WUA

TPL_WUA_ADDITIONAL_INFORMATION