MobilfunkmastZu diesem Thema hat die WUA ein Forderungspapier für die Österreichischen Umweltanwälte ausgearbeitet. Die Umwelt- und Naturschutzanwaltschaften Österreichs werden immer wieder mit diesem Thema seitens der Bevölkerung, aber auch seitens der Lokalpolitik konfrontiert. Antennenanlagen sind nicht nur ein Umweltproblem aus Sicht des Landschafts- und des vorsorgenden Gesundheitsschutzes, sondern sind auch rechtlich unzureichend geregelt. Gesetzliche Regelungen hinsichtlich des Gesundheitsschutzes vor den Auswirkungen elektromagnetischer Felder fallen ausschließlich in den Regelungsbereich des Bundes, der in diesem Fall seine Verantwortung gegenüber der Bevölkerung nicht ausreichend wahrnimmt. Die Länder können hier bestenfalls Regelungen aus der Sicht des Ortsbildschutzes, Landschaftsschutzes oder auf Grund statischer Belange im Rahmen der Bauordnung treffen. Fragen des Gesundheitsschutzes dürfen aber in den landesgesetzlichen Bestimmungen (z. B. durch Festsetzung von Grenzwerten) nicht abgehandelt werden.

Daher wurde im Auftrag der Wiener Umweltanwaltschaft von der Expertengruppe Medizin und Umweltschutz ein Gutachten zum Thema „Mögliche gesundheitliche Auswirkungen elektromagnetischer Felder im hochfrequenten Bereich des Mobilfunks und anderer drahtloser Funkdienste“ erstellt.

Positionspapier der UmweltanwältInnen Österreichs (161 KB-PDF)

Gutachten "Mögliche gesundheitliche Auswirkungen elektromagnetischer Felder im hochfrequenten Bereich des Mobilfunks und anderer drahtloser Funkdienste" (228 KB-PDF)

© Foto: M. Jaros, WUA

TPL_WUA_ADDITIONAL_INFORMATION