Am 11.9. wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine wichtige Entscheidung zum geplanten Neubauprojekt Paks II in Ungarn getroffen. Damit endet ein jahrelanger Gerichtsstreit zugunsten Österreichs.
Die Genehmigung der EU-Kommission für staatliche Beihilfen beim Ausbau des ungarischen Atomkraftwerks Paks II wurde für nichtig erklärt. Grund für die Klage war, dass die Vergabe des Milliardenprojekts ohne Ausschreibungsverfahren an ein russisches Unternehmen erfolgt ist. Aus österreichischer Sicht ist dies nicht mit EU-Recht vereinbar. Dieser Argumentation stimmte der Gerichtshof nun zu.
Als Folge hob der EuGH ein früheres Urteil des Gerichts der Europäischen Union auf, dass die Klage Österreichs zuerst abgewiesen hatte. Die Investitionsbeihilfe war 2017 genehmigt worden, um zwei neue Atomreaktoren in Ungarn zu errichten, die langfristig die bestehenden Anlagen ersetzen sollten.
Aus Sicht der Wiener Umweltanwaltschaft ist dies ein wichtiger Schritt, da dadurch intransparente Milliardeninvestitionen in ein riskantes Atomprojekt verhindert werden. Diese Präzedenzentscheidung könnte auch in Zukunft die Einhaltung des EU-Vergaberechts in anderen Atomprojekten sicherstellen.
© Foto: WikiCommons