Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus hat angekündigt, fristgerecht gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission zum Beihilfen-Verfahren zum KKW Paks (SA.38454 Possible aid to the Paks nuclear power station) vor dem Europäischen Gerichtshof eine Nichtigkeitsklage gemäß Art. 263 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union einzubringen.

Die Österreichischen Umwelt- und Naturschutzanwaltschaften und auch die großen österreichischen NGOs im Umweltbereich hatten zu Beginn dieses Jahres die Ministerin aufgefordert, diesen Schritt zu setzen. Die WUA als Atomschutzbeauftragte der Stadt Wien begrüßt die Klage als wichtigen und notwendigen Schritt im Rahmen der konsequenten Antiatompolitik Österreichs. Jetzt ist bis zum 25. Februar Zeit eine entsprechende Klageschrift auszuarbeiten und an den Gerichtshof zu übermitteln. Inhaltlich ist zu erwarten, dass die Argumentation der Klage ähnlich jener sein wird, die bereits gegen die Entscheidung der Kommission zu Hinkley Point (SA.34947) vorgebracht wurde. Ein wesentlicher Punkt wird jedenfalls das von der Kommission unterstellte gemeinschaftliche Interesse am Ausbau der Kernenergie sein.

TPL_WUA_ADDITIONAL_INFORMATION