Die anstehende Novelle des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes bringt wesentliche Erleichterungen bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen (PV) im Wiener Stadtgebiet. Ganz besonders positiv ist der Entfall der bisher bestehenden Anzeigepflicht für am Dach montierte PV-Anlagen bis 15 Kilowatt Peak (kWp; p für „peak“, dt. „Spitzenleistung“) ohne zusätzlichem Stromspeicher. Das betrifft nahezu alle auf privaten Hausdächern errichteten PV-Anlagen. Die Erleichterung der Solarstromgewinnung ist eine langjährige Forderung der WUA. Da bis zu einer Anlagengröße von 250 kWp (vormals 100 kWp) nur mehr ein vereinfachtes Verfahren zur Genehmigung von Ökostromanlagen notwendig ist, werden auch Projekte mit mittelgroßen PV-Anlagen erleichtert. „Vereinfacht“ bedeutet in diesem Fall den Entfall der mündlichen Verhandlung und eine kürzere Entscheidungsfrist. Die Behörde kann natürlich weiterhin einen Ortsaugenschein durchführen.
Auch das „Repowering“ (Erneuerung bzw. Anlagenerweiterung) von Ökostromanlagen wird vereinfacht. Falls die Modernisierungsmaßnahmen wesentliche Änderungen einschließen, kommt ein „vereinfachtes Verfahren“ zur Anwendung. Sind keine wesentlichen Anlagenänderung beabsichtigt, so unterbleibt die Bewilligungspflicht weiterhin. Die neu eingeführte Pflicht der Behörde zur Einführung von vorhersehbaren Zeitplänen für sämtliche Anzeige- und Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit Ökostromanlagen – eine Umsetzung der RL (EU) 2018/2001 – sollte die Realisierung von PV-Anlagen auch deutlich einfacher machen.
Die Neuerungen kommen zur rechten Zeit, denn die Stadt Wien hat im Bereich Nutzung erneuerbarer Energie viel vor. Bis 2025 sollen im Stadtgebiet mindestens 250 MWpeak (Megawatt peak) betrieben werden und 2030 sollen es 800 MW peak sein. Und damit nicht genug! Schon im Jahr 2023 sollen die Ziele auf ihre technische und wirtschaftliche Machbarkeit überprüft und nach Möglichkeit erhöht werden.
Die WUA begleitet und unterstützt die Transformation der Wiener Energieerzeugung hin zu umweltfreundlichen Energiequellen seit ihrer Gründung im Jahr 1993 mit Vorschlägen und konstruktiver Kritik im Gesetzgebungs- und Verwaltungsprozess sowie durch das Angebot von Informationen, Anleitungen und Checklisten für die Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien für Bürger*innen und Unternehmen.