Grundsätzliches

  1. Der Autoverkehr ("motorisierte Individualverkehr", "MIV") braucht viel Platz. Nicht nur in Bewegung, sondern auch fürs Parken.
  2. Die Unterbringung der parkenden Autos ("ruhender Verkehr") in Tiefgaragen unter Gebäuden und Verkehrsanlagen wird befürwortet. Die Anlage von Garagen unter Parks und Grünanlagen ist nach Ansicht der Wiener Umweltanwaltschaft mit einigen Problemen verbunden.
  3. Wenn unterirdisch neue Parkplätze geschaffen werden, muss oberirdisch mehr Platz für Fußgänger/innen, Radfahrer/innen, für Grünflächen und für Bewegungsraum - mit einem Wort nutzbarer Freiraum - geschaffen werden.

Tiefgaragen als Wohnsammelgaragen

Tiefgaragen sind ein geeignetes Mittel, um Parkplatzraum an der Oberfläche für diese anderen städtischen Funktionen zurück zu gewinnen. Es gibt zusätzliche effiziente Instrumente um dieses Ziel zu erreichen, wie etwa die Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung ("Parkpickerl"). Wenn durch deren Einführung der Stellplatzbedarf sinkt, kann unter Umständen sowohl der Bau von Garagen eingeschränkt als auch Platz an der Oberfläche zurückgewonnen werden. Tiefgaragen sollen grundsätzlich nur den Anrainer/innen zur Verfügung stehen (als "Wohnsammelgaragen"). Die Notwendigkeit, Kurzparkplätze in Tiefgaragen zu schaffen, muss im Einzelfall beurteilt werden. Kurzparkender Einkaufs- und Erledigungsverkehr soll nicht gefördert werden. Dazu soll grundsätzlich der Verkehr im Umweltverbund U-Bahn, Straßenbahn, Fahrrad und zu Fuß Gehen genützt werden. Kurzparker/innen verursachen durch das Ein- und Ausfahren bei Tiefgaragen höhere Lärm- und Schadstoffbelästigungen im Wohnbereich als Langzeitparker/innen.

Tiefgaragen unter bestehenden Park- und Grünanlagen?

Bestehende Park- und Grünanlagen sind aus der Sicht des Umweltschutzes ein denkbar schlechter Standort für Tiefgaragen, da meist ein Teil des Baumbestandes gerodet werden muss. Neugepflanzte Bäume brauchen viele Jahre, bis sie dieselbe Funktion wie die frühere Bepflanzung erfüllen können. Für Kinder und ältere Menschen sind Ersatzflächen oft nicht so leicht erreichbar. Durch Bestrebungen der Bauwerber, aus Kostengründen die Erdschicht zwischen der Tiefgaragendecke und der Erdoberfläche (Überschüttung) möglichst gering zu halten, werden die Gestaltungsmöglichkeiten an der Oberfläche stark und dauerhaft eingeschränkt. Die bereits seit einiger Zeit von der Stadt Wien verlangte Mindest-Überschüttungshöhe von 1,5 Metern für sämtliche Tiefgaragenprojekte in Park- und Grünanlagen soll an dieser Stelle positiv hervorgehoben werden. Auf die Lage von Zufahrtsrampen, Stiegenzugänge und Belüftungsbauwerke ist besonders zu achten, damit Grünflächen und Erholungsflächen nicht verkleinert werden. Wie sehr auch die Begrünung von Dächern, Lärmschutztunnels und anderen technischen Bauten zu begrüßen ist, so ist die Tendenz, Bauwerke immer öfter unter bestehenden Grünflächen zu errichten, abzulehnen. Besonders in dichtverbauten, weitestgehend oberflächenversiegelten Stadtteilen darf die Substanz von Parkanlagen nicht zerstört werden.

Was sagt der "Masterplan Verkehr Wien 2003" dazu?

"... angestrebt, dass Dauerparkplätze von der Straße in Garagen ... verlagert werden. Wenn öffentliche Garagen und Wohnsammelgaragen neu errichtet werden, sind ... die Stellplätze im öffentlichen Raum zu verringern. Dadurch sollen Defizite für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen abgebaut und der öffentliche Raum benutzerfreundlicher gestaltet werden."

"Im dicht bebauten Stadtgebiet soll die Organisation des ruhenden Verkehrs im öffentlichen Straßenraum an den Standards für den Fußgängerverkehr ausgerichtet werden (Masterplan Verkehr Wien 2003, Seite 116 und 118).

Kriterien der WUA für die Errichtung von Kfz-Stellplätzen in Innenhöfen (05/2004)

 

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