Die deutsche Initiative „Paten der Nacht“ hat die „Earth Night“ ins Leben gerufen um auf die Lichtverschmutzung aufmerksam zu machen und diese Aktion unterstützen wir gerne! Die Wiener Umweltanwaltschaft beschäftigt sich schon seit vielen Jahren mit der Problematik der Lichtverschmutzung, also mit jenem Licht, das Umwelt- und Naturhaushalt stört. Das Leben auf der Erde ist seit jeher an die Dunkelheit der Nacht angepasst, doch seit dem 20. Jahrhundert werden die Nächte immer heller und heller. Künstliches Licht wird heutzutage in solchem Überfluss eingesetzt, dass natürliche Vorgänge gestört werden und Menschen, Tiere und sogar Pflanzen unter den negativen Folgen der Lichtverschmutzung leiden.

Ein Zeichen setzen

earth night 2020 banner kleinNach dem Motto „Wenigstens eine dunkle Nacht pro Jahr!“ soll das Licht im Außenbereich ab 22 Uhr so weit wie möglich reduziert werden. Dabei geht es nicht darum, sicherheitstechnisch notweniges Licht abzudrehen, sondern genau zu hinterfragen, welches Licht tatsächlich in der Nacht gebraucht wird und welches nicht. Anstrahlungen von Gebäuden oder Bäumen, Schaufensterbeleuchtungen und Gartenleuchten sind nicht nötig, stören aber Natur und Umwelt und machen den Großteil der Lichtverschmutzung aus.

Die „Earth Night“ findet jedes Jahr im September statt, und zwar bei Neumond, weil das die von Natur aus dunkelste Nacht des Monats ist: Dieses Jahr ist der Neumond am 17. September.

Jeder und jede kann mitmachen und ab 22 Uhr ein Zeichen gegen Lichtverschmutzung setzten, z. B. indem

  • nicht benötigtes Licht im Außenbereich abgedreht wird
  • alle Lichtquellen soweit wie möglich nach unten gerichtet werden, damit kein Licht nach oben gestrahlt wird
  • Jalousien oder Rollos geschlossen werden

WUA für eine gesetzliche Regelung

beleuchtung kleinUm die Lichtverschmutzung dauerhaft zu reduzieren, wäre aber zusätzlich zu diesen freiwilligen Maßnahmen eine gesetzliche Regelung nötig. Grelle Geschäftsbeleuchtungen oder Werbetafeln stören nachts nicht nur Flora und Fauna, sondern erhellen auch Schlaf- und Wohnräume und bringen die innere Uhr des Menschen aus dem Gleichgewicht.

Ein Gesetz gegen Lichtverschmutzung könnte z. B. ein verpflichtendes Ausschalten von Schaufensterbeleuchtungen, Werbetafeln und Anstrahlungen ab 22 Uhr vorschreiben und damit die negativen Auswirkungen des künstlichen Lichts reduzieren.

Gesetze gegen Lichtverschmutzung gibt es bereits in zahlreichen anderen europäischen Staaten (z. B. in Slowenien), in Österreich konnte bisher aber leider keine Einigung erzielt werden.

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Earth Night
Lassen wir die Nacht im Garten - umweltfreundliche Gartenbeleuchtung
Gesetze gegen Lichtverschmutzung – international

© Foto: Wilfried Doppler

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