Die Wiener Umweltanwaltschaft hat in Verwaltungsverfahren betreffend Grundabteilungsbewilligungen und Baubewilligungen im Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel oder Parkschutzgebiet Parteistellung. Ebenso kommt ihr Parteistellung in Verfahren für Anlagen zu, die geeignet sind, eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen herbeizuführen und nicht nach anderen Vorschriften, wie zum Beispiel der Gewerbeordnung, zu bewilligen sind. Dazu zählen vor allem Kühlanlagen oder Löschanlagen.

Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (§2 Abs. 1a – 1d BO) ist die Wiener Umweltanwaltschaft in jeder Phase des Verfahrens als Umweltstelle eingebunden. Insbesondere hat sie die Erheblichkeit von Plänen und Programmen sowie den Detaillierungsgrad und Umfang des Umweltberichtes zu beurteilen.

Die Wiener Umweltanwaltschaft beteiligt sich am internen Begutachtungsverfahren zur Erstellung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne. Außerdem gibt sie bei der Errichtung von PKW-Stellplätzen in Innenhöfen ihre Fachmeinung zu den eingereichten Projekten ab.

Die Bauordnung für Wien sieht vor, dass Gebäude an den Straßenfronten und Gebäudedächer begrünt werden können (§ 5, Abs.4 lit.k). Das kann in der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung festgesetzt werden.

Bauordnung für Wien (BO)

 

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