Die Kompetenz zur Schaffung von umweltrelevanten Normen kommt in Österreich dem Bund und den einzelnen Ländern zu. Auch wenn die Kompetenzverteilung zu Gunsten des Bundes gestaltet ist, z. B. UVP-G 2000 , AWG etc., gibt es eine Vielzahl von umweltbezogenen Landeskompetenzen, wie etwa den Naturschutz oder das Baurecht. Dies hat zur Folge, dass sich der Bereich der rechtlichen Regelungen, die man mit dem Begriff „Umweltrecht“ beschreiben kann, als äußerst inhomogen und zerklüftet darstellt.

 

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