IG-L

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Begriff Definition
IG-L
Immissionsschutzgesetz - Luft
Ziele des Gesetzes sind der dauerhafte Schutz der Gesundheit des Menschen, des Tier- und Pflanzenbestandes vor schädlichen Luftschadstoffen sowie der Schutz des Menschen vor unzumutbar belästigenden Luftschadstoffen und die vorsorgliche Verringerung der Immission von Luftschadstoffen.

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