Im Februar 2010 hat das Bundeskanzleramt einen Novellenentwurf zum B-VG zur Begutachtung ausgesendet. Der Entwurf sieht die Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit vor. Danach soll es für jedes Bundesland ein Verwaltungsgericht erster Instanz und für den Bund zwei Verwaltungsgerichte erster Instanz geben. Die unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern sollen in den Verwaltungsgerichten der Länder aufgehen. Die Zuständigkeiten der Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag und der sonstigen weisungsfreien Organe sollen ebenfalls auf die Verwaltungsgerichte übergehen.

Für den Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung hätte die Novelle die Konsequenz, dass der Umweltsenat aufgelöst und stattdessen 9 Landesverwaltungsgerichte zuständig wären. Die Österreichischen Umweltanwältinnen und Umweltanwälte haben sich in einer gemeinsamen Stellungnahme dafür ausgesprochen, dass im B-VG ermöglicht wird, eine einheitliche Rechtsmittelinstanz für alle UVP-Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht zu schaffen.

Mehr Informationen:

Stellungnahme der Umweltanwält/innen (93-KB-PDF)

 

 

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