Die Wiener Umweltanwaltschaft nahm 15 Jahre UVP-Gesetz zum Anlass, um am 24. Juni 2008 gemeinsam mit der Arbeiterkammer und dem ÖKOBÜRO eine Tagung zu organisieren. Dr. Christian Baumgartner vom Lebensministerium berichtete über die Entstehungsgeschichte und die wichtigsten Novellen des UVP-Gesetzes. Der Vortragende betonte die weite Prüfbefugnis des Umweltsenates und sprach sich für die Beibehaltung des Umweltsenates beim Bund aus. Bei einer Aufsplitterung des Umweltsenates auf 9 Bundesländer wäre mit Qualitätseinbußen zu rechnen. Im persönlichen Resümee über 15 Jahre UVP-Gesetz führte Christian Baumgartner positive und negative Seiten der UVP an:

UVP und Stärken
UVP und Schwächen
UVP und Fakten
UVP und Kommunikation

UVP und Stärken

  1. Die Projekte sind besser ausgearbeitet und der Umweltschutz hat darin einen größeren Stellenwert.
  2. Materienrechtliche „Randbereiche“ wie Verkehr, Raumordnung und Bodenschutz sind im UVP-Verfahren besser erfassbar.
  3. Auflagen und Bedingungen sind umfassender, detaillierter und deren Erfüllung besser nachprüfbar.
  4. Sehr starke Transparenz der Ergebnisse nach außen (Bericht an den Nationalrat, UVP-Dokumentation, Judikaturdokumentation Umweltsenat).

UVP und Schwächen

  1. Tendenziell sind im Anhang 1 des UVP-Gesetzes zu hohe Schwellenwerte angeführt, weshalb es in einigen Bereichen zu keinen oder nur wenigen UVP-Verfahren kommt (Beispiel Einkaufszentren).
  2. Die UVP ist kein „Königsweg der Umweltpolitik“: Entscheidungen für Projekte werden nicht erst im UVP-Verfahren getroffen. Die UVP kann den steigenden Flächenverbrauch nicht stoppen. Globale Umweltauswirkungen wie beispielsweise CO2-Anstieg können im Rahmen einer UVP nicht erfasst werden, da die UVP nur durch das einzelne Vorhaben direkt verursachte Umweltauswirkungen berücksichtigen kann.
  3. Auflagen und Bedingungen werden zu wenig kontrolliert.

UVP und Fakten

Dr. Cornelia Mittendorfer von der Arbeiterkammer Wien verwies darauf, dass es in Österreich kein geeignetes Instrumentarium gibt, das zur Ermittlung des umweltfreundlichsten Projektes genutzt werden kann. Die Strategische Umweltprüfung wird als Planungsinstrument unzureichend eingesetzt und das UVP-Gesetz wiederum bietet keine Möglichkeit dazu, da es sich dabei um ein reines Projektgenehmigungsvefahren handelt. Das UVP-Verfahren dient daher nicht zur Ermittlung des umweltfreundlichsten Projekts, sondern hat nur die Aufgabe das eingereichte Projekt in Hinblick auf Umweltverträglichkeit zu beurteilen. In weiterer Folge kritisierte die Vortragende die Multifunktionalität des BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie). Das BMVIT ist einerseits Planungsstelle, andererseits führt es selbst die Strategischen Umweltprüfungen als Behörde durch. Anschließend werden die entsprechenden Trassen im Projektgenehmigungsverfahren genehmigt. Bei Trassen-UVP gibt es keine Berufungsmöglichkeit, was zu einem Rechtsschutzdefizit führt.

Der sehr geringe Prozentsatz von nicht bewilligten UVP-Anträgen zeigt, dass es sich bei der UVP um kein Verhinderungsinstrument handle. Der hohe Anteil von mehr als 80 % negativen Feststellungsentscheidungen zeigt jedoch, dass die UVP noch immer als solches gesehen wird und daher versucht werde, eine UVP zu vermeiden. Ein Ländervergleich in Europa zeigt, dass Österreich die geringste Zahl von UVP-Verfahren hat.

UVP und Kommunikation

DI Sabine Säck-da Silva von der Uni Kassel beschäftigte sich mit dem UVP-Verfahren als Kommunikationsprozess. Kommunikatives Vorgehen ist eine Haltung und kann nur bedingt gesetzlich verordnet werden. Wichtig ist jedenfalls ein durchdachtes Kommunikationskonzept und Prozessmanagement unter Anwendung kommunikativer Methoden, um erwünschte Wirkungen zu erzielen. Wenn die Beteiligten die Möglichkeit haben, am Entscheidungsfindungsprozess mitzuwirken, ist der Zufriedenheitsgrad besonders hoch. Dabei ist es allerdings auch wichtig, bereits vor Beginn des Kommunikationsprozesses den Gestaltungsspielraum klar festzulegen. Bereits ein geringer Gestaltungsspielraum kann ausreichen, damit sich die Beteiligten auch ernst genommen fühlen.

Die gelungene Veranstaltung wurde mit einer Podiumsdiskussion zum Thema „Wer profitiert von der UVP?“ abgerundet. In dieser Diskussion wurde vom ehemaligen oberösterreichischen Umweltanwalt DI Johann Wimmer abschließend folgendes Resümee gezogen: „Die UVP bietet den Raum für gute Ergebnisse. Dieser Raum kann dafür entsprechend genutzt werden oder auch nicht,  je nach Verantwortungsbewusstsein und Engagement der Beteiligten. Das Instrument der UVP selbst ist aber kein Garant dafür“.

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