Die Umweltanwältinnen und Umweltanwälte haben den jüngsten Ministerialentwurf zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G) bei ihrem Treffen in Leibnitz im März 2009 mit Vertretern des Umweltministeriums diskutiert. Der Entwurf soll die gröbsten Mängel reparieren, die das derzeit anhängige Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich aufgezeigt hat. Darüber hinaus gehende Verbesserungen des Gesetzes wurden erst gar nicht angedacht.

Im Anschluss an die Diskussion wurde eine gemeinsame Stellungnahme mit folgenden Schwerpunkten ausgearbeitet:
  • Das Feststellungsverfahren in Verbindung mit der Einzelfallprüfung ist zu langwierig und kompliziert und muss grundlegend reformiert werden.
  • Die Kumulierungsbestimmungen müssen vereinfacht werden.
  • Die meisten Schwellenwerte sind zu hoch und führen dazu, dass viele UVP-Verfahren bereits vorweg unmöglich gemacht werden. Der gesamte Anhang 1 des UVP-G muss überarbeitet und die Schwellenwerte an internationale Standards angepasst werden. 

Die Umweltanwältinnen und Umweltanwälte gehen davon aus, dass diese Reformen dringend notwendig sind, um weitere Vertragsverletzungsverfahren in Zukunft zu vermeiden.

Mehr Informationen:

Gemeinsame Stellungnahme der Umweltanwaltschaften (97-KB-PDF)
Pressekonferenz vom 26.03.2009: UVP-Gesetz jetzt reformieren

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