Die Österreichischen Umweltanwältinnen und Umweltanwälte haben am 6. März 2023 eine Petition gegen Lichtverschmutzung im Nationalrat eingebracht. In der Petition wird die Erlassung eines Bundesgesetzes zur Verminderung der Lichtverschmutzung angeregt.

Der Themenkomplex Lichtverschmutzung ist eine Querschnittsmaterie, je nach betrachtetem Gesichtspunkt ergeben sich Anknüpfungspunkte für gesetzgeberische Maßnahmen des Bundes und der Länder. Im Bereich des Bundesrechtes fällt größtenteils das Anlagenrecht unter dem Gesichtspunkt der Gesundheitsgefährdung und Belästigung von Personen. Folgende Kompetenztatbestände sind für die Behandlung im Nationalrat einschlägig:

„Gesundheitswesen“ (Art 10 Abs 1 Z 12 B-VG), „Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie“ (Art 10 Abs 1 Z 8 B-VG), „Verkehrswesen“ (Art 10 Abs 1 Z 9 B-VG), „Angelegenheiten des Denkmalschutzes“ (Art 10 Abs 1 Z 13 B-VG) und „Assanierung“ (Art 11 Abs 1 Z 5 B-VG).

Die Petition wurde von der Abgeordneten Dr. Astrid Rössler unterstützt und ist gemäß § 100 Geschäftsordnung des Nationalrates dem Petitionsausschuss zuzuweisen.

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