Glossar
Begriff | Definition |
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Elektron |
Ein Elektron ist ein elektrisch negativ geladenes Elementarteilchen. Jedes neutrale Atom besitzt so viele Elektronen wie Protonen . Die Elektronen sind fast masselos. Sie halten sich in der Umgebung des Atomkerns auf. Ein Elektron hat eine Ruhemasse von 9,1093826 (16) ×10-31 kg. Sein Radius beträgt 2,81794×10-15 m. Seine Ladung beträgt 1,60217653 (14) ×10-19 C. Das Coulomb ist die Einheit für elektrische Ladung.
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Elektronvolt | eV |
Endlager |
Ein Endlager bezeichnet in der Kerntechnik den endgültigen Aufbewahrungsort für abgebrannte Brennelemente und/oder radioaktive Abfälle. Endlager können entweder oberirdisch oder auch unterirdisch liegen. Zur Zeit gibt es weltweit kein in Betrieb befindliches Endlager für hoch radioaktive Abfälle, diese befinden sich zur Zeit in „Zwischenlagern".
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Epk |
Erholungsgebiet Parkanlagen
(aus der Zeichenerklärung für den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) |
EPR |
Der EPR (Europäischer Druckwasserreaktor) ist die Zukunftshoffnung der deutschen und französischen Atomindustrie. Der Anlagentyp wurde von Siemens und Framatome unter Mithilfe der Electricité de France und deutscher Energieversorgungsunternehmen (wie zum Beispiel EON-Kernkraft) konstruiert. Er weist gegenüber den bisherigen deutschen und französischen Druckwasserreaktoren eine Reihe von Neuerungen auf. Diese sollen die Auswirkungen einer Kernschmelze auf das Anlagengelände beschränken. Der EPR zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
Bezüglich des Sicherheitsfaktors sind unter anderem folgende Punkte zu beachten:
Der EPR wäre das sicherste Kernkraftwerk (KKW), das je gebaut wurde. In Finnland (Olkiluoto - 3) und Frankreich (Flamenville - 3) befinden sich zur Zeit EPRs in Bau. |
Esp |
Erholungsgebiet Sport- und Spielplätze
(aus der Zeichenerklärung für den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) |
Espoo- Konvention |
Die UNECE (United Nations Economic Commission for Europe)-Konvention über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) wurde am 25. Februar 1991 in Espoo (Helsinki, Finnland) unterzeichnet. Die Konvention trat am 10.09.1997 in Kraft. Diese regelt die Beteiligung betroffener Staaten an UVP-Verfahren in anderen Staaten, wenn bei bestimmten geplanten Projekten mit erheblichen grenzüberschreitenden Auswirkungen (Emissionen) zu rechnen ist. Die Beteiligung der betroffenen Staaten besteht in Benachrichtigungen, Dokumentationen und Konsultationen.
Österreich ratifizierte die Espoo-Konvention im Juli 1994, mit BGBl. III Nr. 201/1997 erfolgte die Kundmachung. Die Konvention wurde durch das UVP-G 2000, BGBl. I 2000/89 (§ 10 – Grenzüberschreitende Umweltauswirkungen) umgesetzt. Auch die Europäische Union ratifizierte die Espoo-Konvention. |
Ester |
Stoffgruppe der organischen Chemie die formal aus einem Alkohol und einer Säure entsteht. Details
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Ethanol |
Ist jener Stoff der umgangssprachlich als Alkohol bezeichnet wird und in alkoholischen Getränken enthalten ist. Detail
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EU |
Europäische Union
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EURATOM |
EAG
EURATOM oder EAG ist die Bezeichnung für die Europäische Atomgemeinschaft. Die Organisation wurde am 25. März 1957 in Rom gegründet. Die Grundlage ihrer Arbeit bildet der EURATOM-Vertrag. Dieser ist einer der drei Gründungsdokumente der EU. Die Aufgaben von EURATOM sind die Förderung der Anwendung der friedlichen Nutzung von Kernenergie sowie die Anhebung des Lebensstandards durch die Bildung und Vernetzung einer europäischen Nuklearindustrie. EURATOM ist an der Modernisierung von bestehenden Kernkraftwerken wie auch an der Finanzierung, Planung und Projektierung von neuen Anlagen beteiligt. |
Europäisches Vogelschutzgebiet |
Special Protected Area (SPA) im Sinne der EU- Vogelschutz-Richtlinie (siehe Europaschutzgebiet )
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Europaschutzgebiete |
§ 22 NschG
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung im Sinne der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Gebiete zur Erhaltung wild lebender Vogelarten im Sinne der Vogelschutz-Richtlinie sind von der Landesregierung durch Verordnung zu Europaschutzgebieten zu erklären. Ziel ist die Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von Biotopen oder wild lebender Tierarten oder wild wachsender Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse (" Natura 2000 -Flächen"). |
Extensive Landwirtschaft |
Die älteste Form des Ackerbaus zeichnet sich durch eine geringe Einbringung von Düngemitteln, Pestiziden und Herbiziden aus. Felder werden bewirtschaftet, so lange sie ertragreich sind. Danach werden sie entweder komplett aufgegeben (Wanderfeldbau) oder als Brache regeneriert.
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Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie |
FFH-Richtlinie
Rechtsgrundlage: 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 über die Erhaltung von Tieren, Pflanzen, und natürlichen Lebensräumen Ziel ist die Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen im europäischen Gebiet der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Insbesondere soll ein günstiger Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse bewahrt oder wiederhergestellt werden. |